2. September 2025

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Was Batteriehersteller jetzt tun müssen

Seit dem 18. August 2025 gelten neue Vorgaben für die Registrierung von Batterien bei der Stiftung ear:

Hersteller ohne Sitz in Deutschland

  • Alle bestehenden Registrierungen wurden widerrufen.
  • Unternehmen, die weiterhin Batterien an private oder gewerbliche Endnutzer in Deutschland verkaufen möchten, müssen sich neu über einen Bevollmächtigten registrieren.
  • Wer den Vertrieb über Distributoren organisiert, muss sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß registriert sind. Gerne können Hersteller ihre Distributoren auch direkt an uns verweisen – wir unterstützen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

Hersteller mit Sitz in Deutschland

Ihre Registrierung bleibt bestehen, sie erhielten jedoch eine Deklaratorische Bestätigung über die Umstellung der Bestandsregistrierungen. Bis spätestens 15. Januar 2026 sind folgende Angaben nachzutragen:

  • Steuer-ID
  • Bestätigung des chemischen Systems (u. a. Lithium, Li-Ion, Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Metallhydrid, Blei, Nickel-Cadmium, Silberoxid, Natrium-Ion, Nickel-Zink oder sonstige)
  • Zuordnung zu einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) – diese lösen die bisherigen Batterie-Rücknahmesysteme ab. Die Genehmigung der OfH durch die Behörde steht noch aus; wir rechnen im Herbst mit Zulassungen und werden rechtzeitig passende neue Verträge anbieten.
  • Mengenmeldungen, z. B. geplante Masse der Batterien pro Jahr

Da Landbell diese Informationen bereits bei allen verbundenen Herstellern abfragt, können wir unsere Kunden bei der Ergänzung der Angaben unterstützen.

Industriebatterien

Auch hier sind Hersteller verpflichtet, bis 15. Januar 2026 ihre OfH sowie die tatsächlich relevanten Batteriekategorien im ear-Portal einzutragen. Ab dem 18. August 2025 erfolgt eine automatische vorläufige Registrierung in allen daraus resultierenden Kategorien (Industrie-, LV- und E-Autobatterien). Hersteller müssen diese anschließend prüfen und nicht benötigte Registrierungen beenden.

Weitere Anforderungen

Darüber hinaus greifen die Regelungen der EU-Batterieverordnung 2023/1542:

  • Kennzeichnungspflichten (u. a. durchgestrichene Abfalltonne, CE-Kennzeichnung, QR-Code, chemisches System)
  • Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Kapitel II und III der Verordnung

Bei allen Fragen rund um die neuen Pflichten steht Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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