7. April 2025
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Novelle der Gewerbeabfallverordnung verzögert sich
Die geplante Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) kommt langsamer voran als erwartet. Die ursprünglich für März vorgesehene Beratung im Bundesratsplenum wurde verschoben, da sich die Ausschüsse der Länderkammer nicht rechtzeitig auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Auch im Umweltausschuss steht die Novelle zwar erneut auf der Tagesordnung, eine weitere Vertagung ist jedoch nicht ausgeschlossen. Eine Entscheidung im Bundesrat ist somit frühestens Ende Mai möglich.
Inhaltlich besonders umstritten sind die geplanten Vollzugsvorgaben des Bundesumweltministeriums. Der Entwurf sieht vor, dass die zuständigen Behörden künftig Listen gewerblicher Abfallerzeuger erstellen und auf deren Basis regelmäßige Kontrollen durchführen sollen – konkret mindestens zehn Betriebe pro angefangene 100.000 Einwohner und Jahr. Mehrere Länder kritisieren den zusätzlichen Aufwand und bezweifeln den praktischen Nutzen der Regelungen, da entsprechende Daten bereits vorlägen. Bereits im November hatte die Umweltministerkonferenz grundlegenden Änderungsbedarf angemeldet.
Weitere Diskussionspunkte sind die geplante Liste von Vorbehandlungsanlagen sowie die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in den Vollzug. Zudem fordern mehrere Länder ein späteres Inkrafttreten als den bislang vorgesehenen 1. Juli 2026, um mehr Vorbereitungszeit für betroffene Anlagen zu schaffen. Nach Abschluss der Beratungen im Bundesrat muss die Novelle im weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
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April 7th, 2025