4. Dezember 2024

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Bundesregierung plant Änderungen am Batterierecht

Die Bundesregierung hat am 6. November einen Gesetzentwurf zur Änderung des Batterierechts in Deutschland beschlossen. Mit dem sogenannten Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bestehende Batteriegesetz (BattG) ersetzt werden. Der Schritt ist eine Folge der am 12. Juli 2023 in Kraft getretenen EU-Batterieverordnung, die als Verordnung unmittelbar geltendes Recht in Deutschland ist. Mit dem BattDG soll ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen der Batterieverordnung und dem ausdifferenzierten deutschen Recht sichergestellt werden.

Das BattDG enthält wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, um die Ziele der getrennten Sammlung und der hochwertigen Verwertung zu erreichen und die produktverantwortlichen Batteriehersteller hierfür in die Pflicht zu nehmen. Bewährte Strukturen aus dem bisherigen BattG, z. B. bei der Entsorgung von Geräte-Altbatterien, bleiben erhalten und werden auf die Sammlung von Altbatterien aus Elektrokleinstfahrzeugen wie z. B. Elektrofahrrädern und Elektrorollern übertragen. Die über die EU-Vorgaben hinausgehende Sammelquote von 50% für Altbatterien aus Elektrogeräten soll bis Ende 2026 beibehalten werden.

Das Gesetz soll am 18. August 2025 in Kraft treten. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es vor den vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar die notwendige Mehrheit im Bundestag findet. Falls es nicht mehr verabschiedet wird, müsste es von der neuen Regierung erneut auf den Weg gebracht werden (siehe Artikel).

 

 

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