8. April 2026

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EU‑REACH: Zwei neue Stoffe auf der Kandidatenliste

Im Februar 2026 wurden zwei neue Stoffe in die EU‑Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für die Zulassung aufgenommen:

  • N‑Hexan (CAS 110‑54‑3) gilt als gesundheitsschädlich für den Menschen. Es wird häufig in Formulierungen, bei der Polymerverarbeitung, in Beschichtungen sowie als Reinigungsmittel eingesetzt.
  • 4,4′-[2,2,2‑Trifluor‑1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol ist reproduktionstoxisch und wird als Prozessregulator und Vernetzungsmittel verwendet.

Die Kandidatenliste umfasst derzeit 253 Einträge; da einige Einträge Stoffgruppen abdecken, liegt die tatsächliche Zahl der betroffenen Stoffe höher. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was bedeutet dies für Unternehmen?

Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten, müssen:

  • Kunden über deren Vorhandensein informieren, ausreichende Informationen zur sicheren Verwendung bereitstellen und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemäß REACH‑Verordnung benachrichtigen.
  • Die SCIP‑Datenbank der ECHA informieren, wenn die Erzeugnisse SVHC‑Stoffe in einer Konzentration von > 0,1 % (w/w) enthalten – gemäß Abfallrahmenrichtlinie.
  • Beachten, dass Erzeugnisse mit SVHCs nicht mit dem EU‑Ecolabel ausgezeichnet werden können – gemäß Ecolabel‑Verordnung.

Der Stoff kann künftig in die Zulassungsliste (Authorisation List) aufgenommen werden. In diesem Fall wäre seine Verwendung grundsätzlich verboten, sofern kein Unternehmen eine Zulassung der Europäischen Kommission erhält.

UK‑REACH: Neuer strategischer Ansatz für besonders besorgniserregende Stoffe

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2021 hatte das Umweltministerium DEFRA zunächst Übergangsgrundsätze für die Aufnahme von SVHCs in die nationale Kandidatenliste veröffentlicht. Eine aktuelle Mitteilung von DEFRA zeigt nun eine Annäherung an die EU‑REACH‑Kandidatenliste und damit das offizielle Ende der bisherigen Übergangsgrundsätze.

Das Registry of Intentions (ROI) ist die britische „Frühwarnliste“ für die vorgeschlagene Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste. Ein Eintrag dient Unternehmen als Hinweis, frühzeitig Substitutionsmaßnahmen zu planen. Die ersten Konsultationen laufen bereits.

Sobald ein Stoff von der ROI in die Kandidatenliste übertragen wird, treten sofortige rechtliche Pflichten in Kraft, wenn der Stoff in Erzeugnissen über 0,1 % (w/w) enthalten ist:

  • Kommunikation: Lieferanten müssen Informationen zur sicheren Verwendung an Kunden weitergeben.
  • Meldung: Hersteller und Importeure müssen die Health and Safety Executive (HSE) informieren, wenn Erzeugnisse einen Kandidatenlistenstoff über 0,1 % (w/w) und gleichzeitig in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr enthalten.

Die Kandidatenliste ist ein Vorläufer zur Zulassungsliste (Annex 14), die ein Nutzungsverbot ohne spezifische Genehmigung zur Folge hätte. Daher ist es für Unternehmen entscheidend, diese Frühwarnlisten kontinuierlich zu überwachen.

Weitere Informationen zur Compliance im Vereinigten Königreich sowie zu unterstützenden Dienstleistungen finden Sie hier.

Türkei: Bedeutung der jüngsten regulatorischen Entwicklungen für die Industrie

Das türkische Umweltministerium (MoEUCC) hat umfassende Änderungen an der türkischen Chemikalienverordnung KKDIK (türkisches REACH) angekündigt. Diese Anpassungen verändern die Registrierungslandschaft für sämtliche Unternehmen, die chemische Stoffe in der Türkei herstellen, importieren oder in Verkehr bringen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Einführung eines neuen individuellen temporären Registrierungsverfahrens, das Unternehmen ermöglicht, Stoffe auch ohne Lead Registrant zu registrieren.
  • Alle Unternehmen müssen bis 30. September 2026 entweder eine vollständige oder temporäre Registrierungsnummer für alle Stoffe erhalten, die sie weiterhin auf dem Markt bereitstellen möchten.

Die Änderungen sollen das Registrierungsverfahren vereinfachen, beschleunigen und effizienter machen – gleichzeitig aber sicherstellen, dass die Türkei so schnell wie möglich ein eigenes nationales Chemikalieninventar erhält.

Für Unternehmen in der Türkei oder solche, die einen Only Representative (OR) benannt haben, ergeben sich daraus dringende Handlungspflichten. Weitere Informationen finden Sie hier.