9. Juli 2025
Teilen Sie den Beitrag
EU-CLP: Veröffentlichung von Firmennamen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat angekündigt, dass ab Juli 2026 Firmennamen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis) veröffentlicht werden, das über ECHA CHEM verfügbar ist.
Dies ist Teil der umfassenderen Aktualisierungen, die mit der Verordnung (EU) 2024/2865 zur Änderung der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) eingeführt wurden.
Das C&L-Verzeichnis enthält Informationen zu mehr als 4.400 harmonisierten Einstufungen auf EU-Ebene und 7 Millionen Einstufungen, die von EU-Unternehmen gemeldet oder in REACH-Registrierungsdossiers aufgenommen wurden.
Es ist ein wichtiges Instrument für Fachleute aus der Industrie, Regulierungsbehörden und die Öffentlichkeit, um Informationen über die gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien zu erhalten, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Bislang enthielt dieses Verzeichnis Daten wie Stoffnamen, Gefahreneinstufungen und Kennzeichnungselemente, jedoch nicht die Namen der Unternehmen, die diese Informationen übermittelt haben.
Die Änderung zielt darauf ab, die Qualität und Zuverlässigkeit der Gefahreninformationen zu verbessern und gleichzeitig eine größere Verantwortlichkeit entlang der Lieferkette zu fördern.
Auswirkungen für die Industrie
Unternehmen, die Stoffe auf den EU-Markt bringen, sollten diese Entwicklung als Aufforderung zum Handeln betrachten, um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer C&L-Inventar-Einreichungen zu überprüfen und zu beurteilen, ob sie Gründe haben, Vertraulichkeit zu beantragen.
Das kürzlich aktualisierte Handbuch der ECHA „How to Prepare a Classification and Labelling Notification” (Wie man eine Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung erstellt) behandelt Vertraulichkeitsanträge sowie andere Aspekte der Einhaltung der C&L-Verpflichtungen.
Das Team von H2 Compliance steht Ihnen bei allen Schritten des Prozesses zur Seite. Bitte kontaktieren Sie es hier.
EU REACH: einige praktische Leitfäden
Die Europäische Chemikalienagentur hat ihren praktischen Leitfaden „How to Act in Dossier Evaluation” (Vorgehensweise bei der Dossierbewertung) herausgegeben und aktualisiert, in dem erläutert wird, wie die aktualisierten Testrichtlinien bei der Prüfung der Konformität von REACH-Registrierungsdossiers zu befolgen sind.
Außerdem werden die Anforderungen und Bedingungen für die Berücksichtigung von Herabstufungen der Mengenklassen und anderen neuen Informationen bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Dossierbewertung klargestellt.
Das H2 Compliance Chemical Team hat seine Artikelserie zu den überarbeiteten EU-Chemikalienvorschriften fortgesetzt.
Das Team hat in seinen jüngsten Artikeln die Details der von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwürfe zur Überarbeitung der REACH-Verordnung und die Auswirkungen auf die Industrie analysiert:
Überarbeitung der EU-REACH-Verordnung: Bewertung und Einhaltung
Überarbeitung der EU-REACH-Verordnung: Zulassung, Beschränkung und Risikomanagement
Eine Folgenabschätzung zur Überarbeitung der EU-REACH-Verordnung wird für Juli 2025 erwartet, wobei ein endgültiger Legislativvorschlag bis November 2025 für das Gesetzgebungsverfahren und die Verabschiedung vorgelegt werden soll.
Ähnliche Beiträge
Landbell News
November 10th, 2025