3. Juni 2025

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EU-REACH-Revision: Analyse des Entwurfs

In der Mai-Ausgabe berichtete Compass, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Treffens der zuständigen Behörden im April erste Entwurfsdokumente zur „Vereinfachung“ der REACH-Verordnung vorgestellt hat.

Das Chemikalienteam von H2 Compliance hat den Vorschlag und seine möglichen Auswirkungen auf die Industrie analysiert. Die Ergebnisse wurden in einer Artikelreihe auf der Website von H2 Compliance veröffentlicht:

Das Team rechnet mit einer Folgenabschätzung bis Juli 2025 und einer finalen Gesetzesvorlage zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens bis November 2025.

 

EU-Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung – Leitfaden zur Kennzeichnung

In mancherlei Hinsicht ist die Kennzeichnung gefährlicher Produkte wichtiger als das zugehörige Sicherheitsdatenblatt (SDS) – auch wenn beide inhaltlich aufeinander abgestimmt werden –, da Etiketten die erste und direkt sichtbare Informationsquelle für Endanwenderinnen und Endanwender zur Produktsicherheit darstellen.

Etiketten bieten im Grunde eine kompakte und visuelle Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des SDS. Sie sollen auf einen Blick über die Gefahreneigenschaften des Produkts im jeweiligen Behälter oder Gebinde informieren.

Das Hazard-Communication-Team von H2 Compliance hat einen umfassenden Leitfaden für Lieferanten veröffentlicht, der erklärt, wie die Anforderungen der überarbeiteten EU-CLP-Verordnung (EU) 2024/2865 (in Kraft seit Dezember 2024) umzusetzen sind.

Der Leitfaden erläutert sowohl zentrale neue Anforderungen als auch allgemeine Vorgaben aus der bisherigen Verordnung, unter anderem:

  • Aktualisierung zu ausklappbaren Etiketten
  • Neue 6-Monatsfrist zur Aktualisierung von Etiketten
  • Einführung einer Mindestschriftgröße
  • Neue Vorgaben zu Etikettenmerkmalen
  • Neuregelung zu digitalen Etiketten
  • Allgemeiner Überblick über erforderliche Etikettenelemente

Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Juli 2026. Einzelne Bestimmungen – wie etwa zur Formatierung – treten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.

Stoffe und Gemische, die vor diesen Stichtagen in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht rückwirkend neu etikettiert oder verpackt werden. Sie dürfen bis zum 1. Juli 2028 bzw. 1. Januar 2029 weiterhin in der Lieferkette verbleiben.

 

Mikroplastik in Kosmetika: Verwendung, Umweltauswirkungen und Regulierung

Mikroplastik – in der EU definiert als „synthetische Polymerpartikel (SPMs) unter 5 mm Größe“ – stellt insbesondere in der Kosmetik- und Körperpflegeindustrie ein bedeutendes Umweltproblem dar.

Die winzigen Kunststoffpartikel werden in vielen Pflege- und Schönheitsprodukten eingesetzt – z. B. zur Peeling-Wirkung, zur Verbesserung der Textur oder zur Verlängerung der Haltbarkeit.

Wegen ihrer Persistenz in der Umwelt und der möglichen Schädigung mariner Ökosysteme stehen sie jedoch weltweit zunehmend im Fokus regulatorischer Maßnahmen.

Compliance-Strategien

Um die geltenden Anforderungen zu erfüllen und Umweltrisiken zu minimieren, können Kosmetikhersteller den freiwilligen Ausstieg aus synthetischen Polymerpartikeln (SPMs) einleiten und auf nachhaltige Alternativen setzen, darunter:

  • Natürliche Peelingstoffe
  • Biologisch abbaubare Polymere
  • Inhaltsstoffe auf Basis von Silika oder Tonerden
  • Einkapselungstechnologien

Eine ausführlichere Analyse finden Sie im vollständigen Artikel auf der Website von H2 Compliance.