5. November 2024

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EU-Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung: zwei aktuelle Änderungen

Überarbeitete Verordnung angenommen

Am 14. Oktober hat der Europäische Rat die überarbeitete Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung, und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) angenommen.

Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird die neue CLP-Verordnung im Amtsblatt der EU erscheinen und 20 Tage später in Kraft treten.

Mit dem Rechtsakt werden wesentliche Änderungen an der CLP-Verordnung vorgenommen, darunter:

  • neue Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren und langlebige Wirkung bestimmter Stoffe);
  • Einstufungsregeln für Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (MOCS);
  • digitale Kennzeichnung und Klärung der Kennzeichnungsvorschriften; und
  • Anpassung der verschiedenen Handelsformen (Online-Handel und Verkauf von Großpackungen an Nachfüllstationen).

Die Änderungen können dazu führen, dass die Einstufungen, Kennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter (SDB) für einige Produkte überprüft und aktualisiert werden müssen. Es ist ratsam, die Auswirkungen rechtzeitig zu prüfen.

Am 21. November 2024 wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein Webinar zu den Leitlinien für die neuen CLP-Gefahrenklassen veranstalten (siehe Informationen aus der Oktober-Ausgabe von COMPASS).

H2 Compliance kann Ihnen bei der Einhaltung der neuen Regelungen unterstützen. Kontaktieren Sie gerne das Chemical HazCom-Team.

22. ATP tritt in Kraft

Die neueste Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) gemäß der CLP-Verordnung wurde im September 2024 veröffentlicht und trat am 20. Oktober 2024 in Kraft.

Diese regelmäßigen Aktualisierungen spiegeln neue harmonisierte Einstufungen sowie Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen wider.

Lieferanten können die neuen Anforderungen auf freiwilliger Basis anwenden, bevor sie am 1. Mai 2026 verbindlich werden.

Folgendes wurde verändert:

  • Hinzufügen harmonisierter Einstufungen für 27 Stoffe, darunter einige, die häufig in Wasch- und Reinigungsmitteln, in der Duftstoffindustrie, in Silber und in Kupfer verwendet werden;
  • Erweiterung oder Verschärfung der harmonisierten Einstufungen für 16 Stoffe; und
  • Beschränkung der Verwendung einiger als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestufter Stoffe (CMR) der Kategorie 1 auf Fachleute.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel der Februar-Ausgabe des COMPASS.

 

Integrierte Regulierungsstrategie 2019-2023: ECHA-Abschlussbericht

Am 23. Oktober 2024 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Abschlussbericht ihrer integrierten Regulierungsstrategie (IRS) 2019-2023 veröffentlicht.

Laut Bericht hat die IRS ihr Ziel erreicht, Chemikalien mit hohem Produktionsvolumen, die in Mengen von über 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert wurden, und 2018 auf den europäischen Märkten waren, zu überprüfen. Die Maßnahmen haben zu einer deutlichen Verbesserung des Kenntnisstands über Chemikalien auf dem EU-Markt geführt.

Die wichtigsten Aussagen des Berichts in Kürze:

  • Die ECHA hat 6.000 Stoffe gruppiert und gescreent und sich mit fast allen 4.100 Stoffen, die in großen Mengen eingeführt werden, befasst.
  • Etwa 1.900 Stoffe erfordern möglicherweise ein regulatorisches Risikomanagement, meist eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) oder eine Beschränkung im Rahmen von REACH.
  • Für mehr als zwei Drittel der Stoffe werden weitere Daten benötigt, um die relevanten Gefahren zu bestätigen.
  • Rund 60% aller untersuchten Stoffe erforderten keine weiteren Maßnahmen.

Mehrere Stoffgruppen, für die weitere Maßnahmen erforderlich sind, wie Bisphenole, Ortho-Phthalate, Flammschutzmittel, Hydrocarbylsiloxane und Hydrocarbylphenole, wurden in die „Restrictions Roadmap“ der EU aufgenommen, die am 25. April 2022 veröffentlicht wurde (lesen Sie hier den Artikel von H2 Compliance dazu).

Der Ansatz der integrierten Risikostrategie, bei dem Chemikalien in Gruppen behandelt werden, hat sich als erfolgreich erwiesen, da die Datenerfassung, Überprüfung und folglich das Handeln beschleunigt wurde.

Die überarbeitete IRS für den Zeitraum 2024-2028 legt den Fokus auf das Risikomanagement und verbessert den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken gefährlicher Chemikalien. Damit wird die ehrgeizige Chemikalienstrategie der EU für Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2020 weiter umgesetzt.

 

Australien: Änderungen der Anforderungen für Chemikalien

Anfang 2024 wurden im Rahmen des australischen Einführungsprogramms für Industriechemikalien (Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme, AICIS) Änderungen vorgenommen, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern sollen.

Zu den Änderungen gehören:

  • Die Anforderung an Unternehmen, schriftliche Zusagen von Lieferanten oder Herstellern einzuholen, wird durch fünf alternative Aufzeichnungsoptionen ersetzt;
  • Akzeptanz von INCI-Namen (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) für die Berichterstattung und Aufzeichnungen;
  • Änderung der Einstufung von fluorierten Chemikalien und persistenten organischen Schadstoffen (POPs), um sicherzustellen, dass besonders besorgniserregende Stoffe nicht als geringes oder sehr geringes Risiko eingestuft werden;
  • Erweiterung der Zulassungskriterien für Chemikalien, die Aromen oder Duftstoffe enthalten;
  • Festlegung von Kriterien, nach denen gefährliche Chemikalien als risikoarm eingestuft werden, wenn sie streng kontrolliert werden; und
  • Verringerung der regulatorischen Verpflichtungen für kleine Seifenhersteller.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften für die Industrie zu erleichtern und einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor hochgefährlichen Chemikalien zu gewährleisten.

 

Globales Rahmenwerk für Chemikalien: Unterstützung für Entwicklungsländer

Das Globale Rahmenwerk für Chemikalien (GFC) ist ein internationales Abkommen mit dem Ziel, die durch Chemikalien und Abfälle verursachten Schäden zu verhindern bzw. zu minimieren. Es definiert eine Vision, Ziele und ein Finanzierungssystem, um die Welt von Schäden durch Chemikalien zu befreien.

Im Oktober hat die GFC einen Fonds eingerichtet, um die Länder bei der Umsetzung des internationalen Übereinkommens über Chemikalien zu unterstützen. Die Finanzierung steht nun Entwicklungsländern, kleinen Inselstaaten, Ländern mit im Übergang befindlichen Volkswirtschaften und Netzwerken der Zivilgesellschaft offen.

Die Teilnahme am GFC ist freiwillig. Zu den Geberländern gehören Deutschland, die Niederlande, Spanien, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, sowie der Internationale Rat der Chemieverbände.

Länder und andere Interessengruppen können sich bis zum 31. Januar um eine Finanzierung bewerben. Die Finanzierungskriterien, Prioritäten sowie weitere Informationen können Sie hier einsehen.

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