10. November 2025
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EU REACH: Überarbeitete Gebührenverordnung
Die überarbeitete EU-REACH-Gebührenverordnung tritt am 5. November 2025 in Kraft und bringt zwei wesentliche Änderungen mit sich:
Ab diesem Datum werden die Standardgebühren und Abgaben für Großunternehmen um 19,5 % erhöht, was der kumulierten Inflationsrate in Europa für die Jahre 2021–2023 entspricht (vor Beginn des Überarbeitungsprozesses).
Die Anpassung der Gebühren soll die finanzielle Tragfähigkeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sicherstellen, sodass die Gesamteinnahmen der Agentur die Kosten ihrer Dienstleistungen vollständig abdecken.
Ab dem 5. Februar 2027 müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Unternehmensgröße prüfen und bestätigen lassen, bevor sie ihre REACH-Registrierungen oder andere Anträge einreichen, um von den ermäßigten Gebühren zu profitieren. Die Gebühren für KMU selbst werden nicht erhöht.
Unternehmen, die den KMU-Status beanspruchen, müssen die Validierung ihrer Unternehmensgröße mindestens zwei Monate vor der Einreichung ihrer Unterlagen beantragen. Die ECHA hat anschließend zwei Monate Zeit, den Status zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. Eine positive Entscheidung gilt drei Jahre lang und kann auf alle Einreichungen in diesem Zeitraum angewendet werden. Bleibt die Unternehmensgröße unverändert, kann die erste Verlängerung des KMU-Status per Eigenerklärung erfolgen, sofern sie zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit eingeleitet wird.
Wenn der KMU-Status im Validierungsverfahren nicht bestätigt wird, kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die ECHA wird begleitendes Informationsmaterial veröffentlichen, um KMU bei der Vorbereitung auf das Prüfverfahren zu unterstützen.
H2 Compliance empfiehlt Unternehmen, die davon ausgehen, als KMU zu gelten, sich frühzeitig mit den aktuellen Leitlinien vertraut zu machen und die Unterlagen für die Größenprüfung rechtzeitig vorzubereiten. So bleibt genügend Zeit für die Dokumentenprüfung und Bearbeitung, um Anträge fristgerecht und mit den ermäßigten Gebühren einreichen zu können.
Weitere Informationen werden demnächst veröffentlicht; für Beratung wenden Sie sich bitte an das Team von H2 Compliance.
ECHA CHEM: Datenbank enthält nun auch regulatorische Informationen zu Chemikalien
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre neue Chemikalien-Datenbank ECHA CHEM zum dritten Mal erweitert. Die aktualisierte Version bietet nun Übersichten über verschiedene behördliche Regulierungsaktivitäten sowie deren Ergebnisse. Die entsprechenden Daten stammen aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, die in den Zuständigkeitsbereich der ECHA fallen.
Die Transparenz über regulatorische Aktivitäten der Behörden und die daraus resultierenden Maßnahmen zu bestimmten Stoffen hilft Unternehmen, wirksam an Entscheidungsprozessen teilzunehmen (z. B. über öffentliche Konsultationen) und die gesetzlichen Anforderungen für die von ihnen verwendeten Chemikalien besser zu erfüllen. Damit stellt die Datenbank eine wertvolle Informationsquelle dar.
Die ECHA betreibt die größte öffentliche Chemikalien-Datenbank der Europäischen Union (EU). Sie kombiniert von der Industrie eingereichte Daten mit Informationen aus den europäischen Regulierungsverfahren.
Die Datenbank umfasst Informationen aus folgenden Rechtsakten:
REACH-Verordnung
- Daten aus über 100.000 REACH-Registrierungen, die Unternehmen bei der ECHA eingereicht haben
- Liste der unter REACH beschränkten Stoffe sowie den Beschränkungsprozess
- Zulassungsliste (Authorisation List) und die Empfehlungen der ECHA für die Aufnahme weiterer Stoffe
- Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) und die Kandidatenliste
- Dossier- und Stoffbewertung
Trinkwasserrichtlinie (DWD)
- Europäische Positivlisten (EUPL)
CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging)
- Anhang VI – Liste der Stoffe mit EU-weit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung (CLH) sowie den CLH-Prozess
POPs-Verordnung (Persistent Organic Pollutants)
- Listen der Stoffe, die unter die POPs-Verordnung fallen, sowie der als POPs vorgeschlagenen Stoffe
Mit Ausnahme der neuen Positivlisten der Trinkwasserrichtlinie bleiben alle diese Listen weiterhin im Bereich „Search for Chemicals“ auf der Website der ECHA verfügbar.
Chemikalien in den USA: Jahrestagung der Society for Chemical Hazard Communication (SCHC)
Vom 23. bis 25. September nahm Emily Bergmann von H2 Compliance an der Jahreskonferenz der Society for Chemical Hazard Communication (SCHC) in Washington, D.C. teil.
Das Programm umfasste eine Vielzahl informativer Fachsessions, darunter Vorträge zu Kennzeichnung, Aktualisierungen der HazCom- und TSCA-Vorschriften, Vertiefungen zu einzelnen Abschnitten von Sicherheitsdatenblättern (SDS) sowie regionale Einblicke aus Lateinamerika und Asien. Emily nutzte zudem die Gelegenheit, sich beim Mittagessen mit Kundinnen und Kunden auszutauschen, und nahm sowohl am Networking-Empfang als auch an der Postersession teil – beides bot wertvolle Möglichkeiten für fachlichen Austausch und Vernetzung.
Insgesamt war die Konferenz eine bereichernde Erfahrung, die zentrale Entwicklungen in der Kommunikation chemischer Gefahren hervorhob.
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November 10th, 2025