7. Oktober 2025

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PFAS: Update zur EU-weiten Beschränkung

Am 20. August 2025 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen von EU-REACH. Eingereicht wurde dieser von den fünf nationalen Behörden („Dossier Submitter“).

Der ursprüngliche Beschränkungsvorschlag wurde 2023 bei der ECHA eingereicht und verfolgt das Ziel, PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern.

Nach der öffentlichen Konsultation 2023 und intensiven Debatten innerhalb der Industrie wurde der Vorschlag überarbeitet, um mehr als 5.600 wissenschaftliche und technische Stellungnahmen von Dritten sowie neue Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Neben der Aktualisierung durch die einreichenden Behörden erfolgte auch die Bewertung durch den Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und den Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC). Diese wurde in mehreren Tranchen durchgeführt und konzentrierte sich auf die 14 im ursprünglichen Vorschlag analysierten Sektoren sowie auf die PFAS-Herstellung und übergreifende Fragestellungen.

Die ursprünglich untersuchten Sektoren sind:

  • Skiwachs
  • chemische Gemische für Endverbraucher und sonstige Konsumgüter
  • Kosmetika
  • Galvanisierung und Herstellung von Metallprodukten
  • Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen
  • TULAC (Textilien, Polsterungen, Leder, Bekleidung und Teppiche)
  • Erdöl- und Bergbauindustrie
  • Bauprodukte
  • Anwendungen fluorierter Gase
  • Transport
  • Energie
  • Medizinprodukte
  • Schmierstoffe
  • Elektronik und Halbleiter

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel von H2 Compliance.

 

KKDIK-Update: Türkei veröffentlicht finale Grundsätze und Verfahren

Am 12. August 2025 hat das türkische Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel die Grundsätze und Verfahren zur türkischen REACH-Verordnung (KKDIK) veröffentlicht.

Das lang erwartete Update bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich, die Auswirkungen auf die Herstellung, den Import und die Registrierung chemischer Stoffe in der Türkei haben.

Ziel der KKDIK-Verordnung ist es, das nationale Chemikalienmanagement an die EU-REACH-Standards anzugleichen. Mit dieser jüngsten Veröffentlichung werden nun die Registrierungsverfahren, Fristen und Compliance-Anforderungen deutlich klarer geregelt.

Wesentliche Änderungen umfassen:

  • Vorregistrierung: Die Frist wurde auf den 31. Oktober 2025 verschoben. Die Vorregistrierung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Substance Information Exchange Forum (SIEF) und für den weiteren Weg zur Vollregistrierung.
  • Bereits im Markt befindliche Stoffe: Bis spätestens 31. Dezember 2025 muss ein federführender Registrant (Lead Registrant) benannt werden, der die Datenteilung koordiniert und das gemeinsame Registrierungsdossier einreicht. Die Auswahl ist grundsätzlich freiwillig; tritt jedoch kein Unternehmen vor, kann das Ministerium einen Registranten bestimmen – auf Grundlage der Tonnagebandbreite, der verfügbaren Daten und der Unternehmensgröße.
  • Vorläufige Registrierung: Neu eingeführt wurde ein zusätzlicher Compliance-Pfad für Unternehmen, die die vollständigen Registrierungsdossiers nicht bis zu den ersten Fristen einreichen können. Damit bleibt der Marktzugang erhalten, während die vollständige Registrierung vorbereitet wird. Die Fristen für vorläufige Registrierungen sind 31. März 2026 für Lead Registrants und 30. September 2026 für Mitglieds-Registranten. Sicherheitsdatenblätter (SDS): Das Hochladen von SDS auf die vom Ministerium bereitgestellte Softwareplattform wird verpflichtend.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Wenn Sie Chemikalien in der Türkei herstellen oder importieren, können sich diese Änderungen auf Ihre Registrierungsstrategie, Zeitpläne und Datenanforderungen auswirken. Wichtig sind:

  • Überprüfung Ihres Stoffinventars und Registrierungsstatus
  • Entscheidung, ob eine vollständige oder eine vorläufige Registrierung sinnvoll ist
  • Sicherstellen, dass Sicherheitsdatenblätter (SDS) regelkonform sind und korrekt hochgeladen werden
  • Laufende Beobachtung von Mitteilungen des Ministeriums und einschlägiger Fachgremien

Die Experten von H2 Compliance unterstützen Sie bei der Umsetzung der aktualisierten KKDIK-Anforderungen, helfen bei der Registrierungsplanung und stellen sicher, dass Ihre Compliance-Strategie mit den neuesten Entwicklungen im Einklang steht.

Nehmen Sie gerne hier Kontakt auf.

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