5. Februar 2026
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Kunststoffe: Kommission legt „Winterpaket“ zur Unterstützung des Recyclings vor
Im Dezember präsentierte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung des EU-Kunststoffrecyclings und zur Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts für recycelte Kunststoffe.
Die Initiative reagiert laut Kommission auf den zunehmenden Druck auf europäische Recycler, unter anderem durch hohe Energiepreise, volatile Preise für Primärkunststoffe und fragmentierte Märkte für Sekundärrohstoffe.
Zentrales Element des Pakets ist die Veröffentlichung eines Entwurfs für eine Durchführungsverordnung zu EU-weiten End-of-Waste-Kriterien für Kunststoffabfälle im Zuge der Abfallrahmenrichtlinie.
Ziel ist es festzulegen, ab wann recycelte Kunststoffe nicht mehr als Abfall gelten und als Sekundärrohstoff in Verkehr gebracht werden können.
Nach Angaben der Kommission sollen harmonisierte End-of-Waste-Kriterien:
- den administrativen Aufwand für Wirtschaftsbeteiligte verringern,
- die Rechtssicherheit erhöhen und
- den grenzüberschreitenden Handel mit recycelten Kunststoffen erleichtern
Der Entwurf gilt in erster Linie für thermoplastische Polymere und legt detaillierte Anforderungen an Inputmaterialien, Recyclingprozesse und die Qualität des Outputmaterials fest.
Er enthält Grenzwerte für Fremdstoffe, Verpflichtungen zur Einführung zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme sowie Konformitätserklärungen für Kunststoffrezyklate.
Die Regelungen sollen mit den bestehenden EU-Vorschriften für Abfallverbringung im Einklang stehen und eine Umgehung von Exportkontrollen für Kunststoffabfälle verhindern.
Neben der End-of-Waste-Initiative adressiert das Paket auch Fragen eines fairen Wettbewerbs. Die Kommission kündigte an, separate Zollcodes für Primär- und Recyclingkunststoffe einzuführen und die Überwachung von Importen und Exporten zu verstärken, um Vollzug und Markttransparenz zu verbessern.
Die öffentliche Konsultation zum Entwurf der End-of-Waste-Verordnung lief vom 23. Dezember 2025 bis 26. Januar 2026. Die Annahme der Verordnung wird im weiteren Verlauf des Jahres 2026 erwartet.
Rat setzt Prioritäten für ein widerstandsfähigeres und zirkuläres Europa
Am 16. Dezember verabschiedeten die EU-Umweltminister Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten für ein klimaresilienteres und zirkuläres Europa bis 2030.
Das Dokument reagiert auf die Bewertung der Europäischen Umweltagentur aus dem Jahr 2025 sowie auf die Zwischenevaluierung des 8. Umweltaktionsprogramms (EAP) durch die Kommission, die beide zu dem Ergebnis kommen, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um die prioritären Ziele des 8. EAP bis 2030 zu erreichen.
Der Rat erkennt ausdrücklich Fortschrittslücken an, insbesondere bei der Klimaanpassung, dem Biodiversitätsschutz und dem Übergang zur Kreislaufwirtschaft.
Er fordert eine schnellere und wirksamere Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften sowie weitergehende sektorübergreifende Veränderungen, um Umweltrisiken zu verringern und die langfristige wirtschaftliche Resilienz zu stärken.
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft unterstützen die Schlussfolgerungen den geplanten Circular Economy Act der Europäischen Kommission und fordern einen kohärenteren Rahmen zur Stärkung der Märkte für Sekundärrohstoffe sowie zur Verbesserung von Produktdesign, Langlebigkeit und Wiederverwendung.
Zudem hebt der Rat die Bedeutung wirksamer Marktüberwachung, der Umsetzung der Ökodesign-Verordnung sowie des Ausstiegs aus schädlichen Stoffen unter REACH hervor. Darüber hinaus werden Preismechanismen angeregt, um die Wettbewerbsnachteile zirkulärer gegenüber linearer Geschäftsmodelle zu verringern.
Beim informellen Treffen der Umweltminister am 5. und 6. Februar sollen die Mitgliedstaaten ihre Einschätzungen zu dem jüngsten Maßnahmenpaket der Kommission zur Unterstützung des Kunststoffrecyclings austauschen. Die Minister werden gebeten, Prioritäten zu benennen und zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
Die neue zyprische Präsidentschaft, die am 1. Januar ihr Amt angetreten hat, wird sich voraussichtlich auf Handelsschutz- und Marktüberwachungsinstrumente konzentrieren, um sicherzustellen, dass importierte Kunststoffe den EU-Standards für Recyclinganteile entsprechen, sowie auf Investitionsförderung, einschließlich des vorgeschlagenen Pilotprojekts für grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch transregionale Kreislaufwirtschaftszentren.
Zusammenfassung der Eurostat-Abfallstatistiken
EUROSTAT hat kürzlich die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten zu Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen für das Jahr 2023 aktualisiert. Nachfolgend eine zusammenfassende Einordnung auf übergeordneter Ebene.
Zentrale Ergebnisse
In Bezug auf die für 2023 gemeldeten Sammelquoten zeigt sich folgendes Bild
- Verpackungen: 16 Mitgliedstaaten erreichten das Gesamtziel für Recycling bzw. Sammlung von 65 Prozent (Zieljahr 2025)
- Kunststoffverpackungen: Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Ungarns erfüllten das Ziel von 25 Prozent für 2025. Belgien und Lettland haben das Ziel für 2030 von 55 Prozent bereits überschritten
- Elektroaltgeräte (WEEE): Nur vier Mitgliedstaaten – Lettland, Slowakei, Bulgarien und Polen – erreichten das Sammelziel für 2023 von 65 Prozent bzw. 85 Prozent
- Gerätebatterien: Rund 19 Mitgliedstaaten erreichten das derzeit geltende Sammelziel von 45 Prozent. Belgien und Polen überschritten bereits das Ziel für 2027 von 63 Prozent
Detaillierte Auswertungen, interaktive Grafiken sowie herunterladbare Datensätze finden sich bei EUROSTAT Statistics Explained.
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