6. Mai 2025

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RecyClass überarbeitet Bewertungsmethodik zur Recyclingfähigkeit

Die gemeinnützige, branchenübergreifende Initiative RecyClass hat eine aktualisierte Version ihrer Recycelbarkeitsmethodik veröffentlicht, um sie an bevorstehende regulatorische Entwicklungen anzupassen, insbesondere an die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).

Die aktualisierte Methodik vereinfacht das Klassifizierungssystem für die Recycelbarkeit von sechs auf drei Klassen, wobei Materialien, die zuvor in die Klassen D, E und F eingestuft waren, nun als „nicht recycelbar“ bezeichnet werden.

Mit der neuen Methodik werden auch die Schwellenwerte für den Gehalt an recycelbarem Kunststoff überarbeitet, um den vorläufigen Anforderungen des PPWR zu entsprechen. Das RecyClass Audit Scheme beinhaltet bereits diese Änderungen zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen.

Mit dieser Aktualisierung will RecyClass einen wissenschaftlich fundierten, konsistenten Ansatz beibehalten, der die Kunststoff-Wertschöpfungskette bei der Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben unterstützt und die Kreislaufwirtschaft fördert.

Laut Paolo Glerean, dem Vorsitzenden von RecyClass, sind die Überarbeitungen Teil der laufenden Bemühungen der Organisation, zuverlässige Instrumente bereitzustellen, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Kunststoffwirtschaft unterstützen.

Die Landbell Group bietet ihren Kunden die Möglichkeit, die Recyclingfähigkeit ihrer Kunststoffverpackungen kostenlos mit dem RecyClass Online Tool zu bewerten.

Lesen Sie hier mehr über die Partnerschaft mit RecyClass.

 

Kommission legt Ökodesign-Arbeitsprogramm 2025–2030 vor

Die Europäische Kommission hat das Arbeitsprogramm 2025–30 im Rahmen der Verordnung über umweltgerechte Produktgestaltung (ESPR) und der Energieverbrauchskennzeichnung verabschiedet. Darin werden vorrangige Produktgruppen benannt, für die in den nächsten fünf Jahren neue Ökodesign- und Energiekennzeichnungs-Anforderungen festgelegt werden sollen – darunter Stahl und Aluminium, Textilien (mit Fokus auf Bekleidung), Möbel, Reifen und Matratzen.

Das Vorhaben unterstützt die Umwelt- und Industrieziele der EU, insbesondere durch verbesserte Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit von Produkten. Zusätzlich zu produktspezifischen Maßnahmen sind horizontale Anforderungen an Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit – etwa für Unterhaltungselektronik – geplant.

Die neuen Anforderungen werden durch delegierte Rechtsakte ausgearbeitet, auf Basis von Studien und Konsultationen, insbesondere im Rahmen des Ecodesign Forums. Die delegierten Rechtsakte für Stahl und Eisen werden im Jahr 2026 erarbeitet, die für Textilien, Reifen und Aluminium folgen im Jahr 2027. Die Kommission beabsichtigt außerdem, in den delegierten Rechtsakten auf die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen einzugehen.

 

Kommission startet Konsultation zu kritischen Rohstoffen

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation gestartet, um Rückmeldungen zur Beschaffung und zum Recycling kritischer Rohstoffe im Einklang mit EU-Wettbewerbsrecht zu sammeln. Dies ist Teil der Umsetzung der Kommunikation zum Clean Industrial Deal. Ziel ist es zu prüfen, ob zusätzliche Zusammenarbeit in der Industrie nötig ist, um den Zugang zu kritischen Rohstoffen nachhaltig zu sichern.

Unternehmen in den Bereichen Abbau, Verarbeitung und Recycling werden eingeladen, ihre Sichtweisen bis zum 31. Mai 2025 einzureichen – insbesondere in Schlüsselbranchen wie erneuerbare Energien, digitale Technologien, Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigung.

Die Initiative ergänzt die Ziele des europäische Gesetz zu kritischen Rohstoffen (CRMA), mit dem ein sicherer und diversifizierter Zugang zu wichtigen Materialien aufgebaut werden soll. Abhängig von den Ergebnissen könnte die Kommission Leitlinien zur Vereinbarkeit von Kooperationsmodellen mit dem EU-Wettbewerbsrecht veröffentlichen.

 

Langsame Fortschritte bei Batteriesammlung in der EU

Laut neuen Eurostat-Daten lag die Sammelquote für für Gerätebatterien und -akkumulatorenin der EU im Jahr 2022 bei 46,5%, und damit unter den Erwartungen und den neuen Zielen der EU-Batterieverordnung 2023/1542.

Obwohl die Sammelquoten vor 2019 stetig angestiegen waren und einen Höchststand von 51,4% erreichten, gingen sie in den folgenden Jahren trotz des anhaltenden Wachstums beim Batterieverkauf zurück. Zwischen 2019 und 2022 stiegen die in Verkehr gebrachten Batterien um 18% und damit stärker als die Sammelmengen, die um 11% zunahmen.

Zu den Hindernissen, die einer höheren Sammelquote entgegenstehen, gehören die Vermischung von Batterien mit anderen Abfallströmen, die längere Lebensdauer von Batterien, die Bevorratung in Haushalten und die geringe Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Im Rahmen des umfassenderen EU-Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung wurden in der EU-Batterieverordnung neue Ziele festgelegt, nach denen die Hersteller bis 2027 eine Sammelquote von 63% und bis 2030 von 73% für Gerätebatterien erreichen müssen.

Die Landbell Group weist darauf hin, dass die derzeitige Art und Weise, wie die Sammelquoten berechnet werden, kein guter Indikator für die Sammelleistung ist. Aussagekräftiger wäre der Vergleich der gesammelten Mengen mit der tatsächlich verfügbaren Menge an Altbatterien. Lesen Sie mehr dazu im aktuellen Whitepaper der Landbell Group.

Diesem Anliegen wurde auch in der EU-Batterieverordnung Rechnung getragen, indem der Kommission die Befugnis übertragen wurde, bis zum 18. August 2027 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Methodik zur Berechnung der Sammelquote für Gerätebatterien zu erlassen.

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