5. November 2024
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Designierte EU-Kommissare: Anhörungen im November vor dem Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament bereitet sich auf eine entscheidende Phase bei der Bildung der neuen Europäischen Kommission vor. Zwischen dem 4. und 12. November finden die Anhörungen der designierten Kommissare statt. Diese Anhörungen sind ein wichtiger Schritt in der demokratischen Kontrolle der EU-Exekutive und werden darüber entscheiden, ob das von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagene Team sein Amt antreten wird oder nicht.
Jedes designierte Kommissionsmitglied wird je nach Themenbereich vor einem oder mehreren Ausschüssen des Parlaments erscheinen. Die Anhörungen ermöglichen es den Abgeordneten, die Kompetenz und Unabhängigkeit der Kandidaten zu beurteilen.
Die Anhörung von Jessika Roswall – der nominierten Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft – fand am 5. November vor dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) statt.
Roswall musste sich schwierigen Fragen zu Themen stellen, die für ihr umfangreiches Portfolio relevant sind – darunter ihr Ansatz zur nachhaltigen Ressourcennutzung, die Umsetzung der EU-Verpackungsvorschriften, die REACH-Überarbeitung und deren Zusammenhang mit der menschlichen Gesundheit sowie ihr Plan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung.
Nach jeder Anhörung bewerten die Abgeordneten die Leistungen der designierten Kommissare und geben ihre formellen Stellungnahmen zu jedem Kandidaten ab, bevor das Plenum Ende November über das gesamte Kollegium der Kommissare abstimmt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels wurde die Entscheidung über die Bestätigung von Roswall als Kommissar vertagt, da die Abgeordneten weitere Beratungen benötigten.
Die neue Kommission (falls sie bestätigt wird) soll ihr Amt Anfang Dezember antreten, obwohl sich dies durch Verzögerungen bis in den Januar hinein verschieben könnte, falls Ersatzleute benötigt werden.
EU-Kunststoffabgabe: neuer Bericht unterstreicht schwierigen Start
Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat einen neuen Bericht zur Bewertung der EU-Kunststoffabgabe veröffentlicht. Diese „Kunststoffabgabe“ soll die Ausbreitung von nicht recycelten Kunststoffabfällen eindämmen und gleichzeitig den EU-Haushalt 2021-2027 vor dem Hintergrund der durch die Pandemie verursachten Mehrausgaben finanzieren. Jeder Mitgliedstaat muss eine Abgabe in Höhe von 0,80 € pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle entrichten.
Nach der Bewertung des Rechnungshofs waren die Mitgliedstaaten nicht ausreichend auf die Umsetzung des neuen Konzepts vorbereitet, und den für die Bewertung verwendeten Daten mangelte es an Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit. Im Jahr 2023 würde die Kunststoffabgabe 7,2 Milliarden Euro einbringen, was 4% der Gesamteinnahmen der EU entspricht.
Die Prüfung zeigt mehrere wichtige Bereiche auf, in denen das Verfahren zur Berechnung der Abgaben verbessert werden kann, und gibt der Europäischen Kommission Empfehlungen für die Verwaltung künftiger Eigenmittel. Zu den größten Bedenken des Rechnungshofs gehören die mangelnde Vorbereitung der Mitgliedstaaten und die Verzögerungen bei den Maßnahmen der Kommission zur Überwachung und Unterstützung der Umsetzung der Abgabe. Darüber hinaus wird in dem Bericht hervorgehoben, dass die für die Zuweisung von Ressourcen verwendeten Daten nicht zuverlässig genug waren, was die Bewertung der im Rahmen der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) festgelegten Recyclingziele beeinträchtigte.
Der ERH empfiehlt der Kommission, diese Erkenntnisse zu nutzen, um die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten zu verbessern und gleichzeitig das Risiko zu verringern, dass Abfälle fälschlicherweise als recycelt eingestuft werden.
OECD-Bericht: Wie die Plastikverschmutzung bis 2040 gestoppt werden kann
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Bericht veröffentlicht, der verschiedene politische Szenarien zur Bekämpfung der weltweiten Plastikverschmutzung untersucht. Die Studie setzt sich intensiv mit drei Hauptszenarien auseinander und leitet daraus Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger ab. Diese umfassen insbesondere regulatorische Maßnahmen, wirtschaftliche Anreize und Investitionen in Innovationen mit dem Ziel, die Plastikverschmutzung bis 2040 zu stoppen.
Das ehrgeizige Szenario „Global Action“ kombiniert strenge Regulierungen mit wirtschaftlichen Anreizen in allen Ländern. Vorgeschlagen wird ein Mix aus Verboten von Einwegkunststoffen, erweiterter Herstellerverantwortung und erheblichen Investitionen in die Abfallinfrastruktur. Das „OECD Action“-Szenario konzentriert sich auf die OECD-Länder, die eine Vorreiterrolle einnehmen, und untersucht die Auswirkungen der Umsetzung fortschrittlicher politischer Maßnahmen in den entwickelten Volkswirtschaften. Es zeigt das Potenzial für technologische Innovationen und marktbasierte Lösungen zur Reduzierung von Kunststoffabfällen auf. Das Szenario „Regional Action“ schließlich untersucht die Auswirkungen regionaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Plastikverschmutzung und unterstreicht die Bedeutung koordinierter Anstrengungen zwischen Nachbarländern.
Die OECD-Analyse legt nahe, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen zu erheblichen Vorteilen für die Umwelt führen und gleichzeitig wirtschaftliche Chancen eröffnen könnte. Der Bericht weist aber auch auf die Herausforderungen hin, die mit der globalen Umsetzung dieser Maßnahmen verbunden sind:
Notwendigkeit zur internationalen Zusammenarbeit und harmonisierten Vorschriften
Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die von Kunststoffen abhängigen Industrien und
Gewährleistung eines fairen Übergangs für Entwicklungsländer mit begrenzter Abfallinfrastruktur.
Der Bericht können Sie hier lesen.