5. Februar 2026

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Update zur nationalen Umsetzung der EU-Batterieverordnung 

Als Konsequenz aus der EU-Batterieverordnung  2023/1542 und dem Batterierecht-Durchführungsgesetz war bis 15.1.26 zunächst die Neu-Registrierung aller ausländischen Hersteller mit einem Bevollmächtigten notwendig, und danach die vertragliche und technische Verbindung aller in- und ausländischen Hersteller mit einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Diese Organisationen wurden bei der zuständigen Behörde stiftung ear beantragt und ersetzten die bisherigen Batterie-Rücknahmesysteme, welche am 31.12.25 ihre Genehmigungen verloren. Ebenfalls zum 15.1.26 erfolgte die Umstellung der bisherigen 3 Batterie-Arten auf 5 Batterie-Kategorien, so dass nun innerhalb der EU einheitlich festgelegt ist, welche Batterien und aufladbare Akkus zu diesen Kategorien gehören.

Im Zuge der Umstellung hat die Stiftung auch die Abfrage nach dem chemischen System der Batterien, aktueller Jahresplanmenge, gegebenenfalls Vorjahresmengen und der Steuer-ID eingeführt.  Die Mengenangabe im Bereich der Gerätebatterien ist für die Altbatteriemenge, welche von der OfH zu sammeln ist, entscheidend.

Landbell hat Zulassungen für die Kategorien der Geräte- und Industriebatterien und nimmt neue Hersteller auf, um deren Rechtssicherheit für den Batterieverkauf in Deutschland herzustellen. Außerdem bietet Landbell die für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung erforderliche Bevollmächtigung im Sinne des  BattDG und des ElektroG an.

Informieren Sie sich gerne hier oder bei unseren Kollegen von ERP Deutschland.