4. September 2024
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BMWK legt Entwurf zur TEHG-Novelle vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende Juni einen Entwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vorgelegt. Durch das Gesetz soll die geänderte EU-Emissionshandels-Richtlinie (EU-ETS) in nationales Recht überführt werden.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel einer Kontinuität der CO2-Bepreisung, damit sämtliche Brennstoffe, die der CO2-Bepreisung nach dem nationalen Emissionshandel (BEHG) unterliegen, auch innerhalb des EU-ETS einer CO2-Bepreisung unterliegen.
Seit dem 1. Januar unterliegen CO2-Emissionen aus Abfall- und Altölverbrennungsanlagen dem BEHG, entsprechend den Vorgaben der ETS-Richtlinie, welche eine Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer als 20 Megawatt vorschreibt. Die Teilnahme ist allerdings auf die Überwachung und Berichterstattung beschränkt. Eine Pflicht zur Abgabe von EU-Emissionsberechtigungen besteht bisher nicht.
Durch den neuen Entwurf würden allerdings auch die Anforderungen an Sonderabfallverbrennungsanlagen geändert. Diese fallen bislang unter den nationalen Emissionshandel, und nicht unter den EU-ETS. Zukünftig könnten Sonderabfallverbrennungsanlagen durch ein Opt-in-Verfahren ab 2027 in den Emissionshandel einbezogen werden, um die Kontinuität der CO2-Bepreisung sicherzustellen. Dies muss jedoch noch von der Europäischen Kommission gebilligt werden, sodass Betreiber von Sonderabfallverbrennungsanlagen bis zur Billigung von den Überwachungs- und Berichtspflichten befreit bleiben.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.