9. Juli 2025
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Land steht kurz vor Erlass eines wegweisenden Supremo Decreto zu Elektro- und Elektronikgeräten und Batterien
Nach jahrelanger Verzögerung hat Chiles Umweltministerium am 28. Mai 2025 die Ausnahmeverordnung Nr. 3413/2025 verabschiedet – ein Supremo Decreto, das Sammel- und Verwertungsquoten sowie weitere Verpflichtungen für Gerätebatterien und Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) festlegt.
Hersteller müssen ein eigenes oder ein gemeinsames Abfallbewirtschaftungssystem einrichten oder sich einem bestehenden anschließen, sich im nationalen Emissions- und Abfallregister (RETC) registrieren, die Sammlung, den Transport und das Recycling ihrer Produktabfälle organisieren und finanzieren sowie jährliche Berichte mit den erforderlichen Daten einreichen.
Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter ca. 88.000 Euro, sind von diesen Pflichten ausgenommen.
Abfallbewirtschaftungssysteme müssen:
- vom Umweltministerium genehmigt werden und
- detaillierte Managementpläne für die jeweiligen Produktarten vorlegen, einschließlich Sammelstrategien, Kostenschätzungen, Finanzierung, Kontrollverfahren und Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Für Batterien und allgemeine EEE gelten Sammel- und Verwertungsquoten – mit gesonderten Zielvorgaben für Geräte zur Temperaturregelung und Photovoltaikmodule.
Auch bestimmte Händler unterliegen der neuen Regelung: Verkaufsstellen für Batterien und/oder EEE mit einer Gesamtverkaufsfläche von über 400 Quadratmetern sind verpflichtet, ein System zur Annahme und Lagerung von Altbatterien und Altgeräten einzurichten.
Die Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Datum zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch offen) – mit Ausnahme der Sammel- und Verwertungsquoten sowie der Pflichten für Händler und Rücknahmesysteme: Diese gelten erst 24 Monate nach Veröffentlichung des Dekrets.
Entwicklungen in Chile können über die Global EPR Information Services der Landbell Group verfolgt werden.
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