5. März 2025
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EPR für Verpackungen ab 1. Oktober 2025
Dänemark hat jetzt eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, mit der die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft tritt.
Die Rechtsgrundlage für die Durchführungsverordnung über Verpackungsanforderungen, die EPR für Verpackungen und mit Verpackungen gesammelte Abfälle ist in einer Änderung des Umweltschutzgesetzes enthalten. Beide Texte wurden am 30. Dezember 2024 nach fast fünfjähriger Entwicklungszeit veröffentlicht.
Die Umsetzung der EPR begann bereits im Mai 2024. Parteien, die Einwegverpackungen verwenden, mussten sich bis zum 31. August 2024 bei der DPA (dem Herstellerregister und der Clearingstelle, die für die Überwachung des dänischen EPR-Systems zuständig ist) registrieren und bis zum 14. Januar 2025 einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) beitreten. Unternehmen, die Mehrwegverpackungen verwenden, müssen sich bis zum 1. Februar 2025 registrieren lassen.
Ab Januar 2025 werden fast 5.000 Unternehmen als Hersteller registriert sein, von denen 4.300 gemeinsam über 10 PROs die Anforderungen erfüllen.
Hersteller müssen sich einer PRO anschließen. Sie dürfen nur dann ein individuelles Rücknahmesystem einrichten, wenn dies mit der Lieferung eines neuen Produkts an einen Haushalt verbunden ist.
Bleiben Sie informiert über alle Änderungen in Dänemark über die Global EPR Information Services der Landbell Group.
Wenn Ihr Unternehmen Unterstützung bei der dänischen Verpackungs-EPR benötigt, wenden Sie sich bitte an ERP Denmark.