8. April 2026

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Verordnung zur BBWR‑Harmonisierung ist veröffentlicht

Die Angleichungsverordnung zur Batteries and Batteries Waste Regulation (BBWR) (Nr. 29/2026) ist am 7. März 2026 offiziell in Kraft getreten und hat gleichzeitig das bisherige Batterie-Dekret (188/2008) aufgehoben.

Übergangsregelungen ermöglichen weiterhin die Anwendung der alten Vorschriften, während das neue System schrittweise umgesetzt wird.

Das Dekret behält die grundlegende Struktur des bestehenden Systems zur Batterieabfallwirtschaft bei, bringt jedoch insbesondere in folgenden Punkten Erweiterungen bzw. Abweichungen mit sich:

Verpflichtende kollektive Systemteilnahme für portable und LMT-Batterien

Das Dekret schreibt eine kollektive Systemteilnahme für tragbare Batterien sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) vor. Eine individuelle Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist für diese Kategorien nicht zulässig.

Für Industrie-, Starter-, Beleuchtungs-, Zünd- (SLI) und Elektrofahrzeugbatterien (EV) bleiben individuelle Systeme hingegen erlaubt. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde weitere Batteriekategorien bestimmen, für die eine individuelle Systemteilnahme untersagt werden kann.

Zertifizierungsanforderungen für individuelle Systeme

Individuelle Systeme müssen innerhalb von 90 Tagen vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) anerkannt werden und über eine Zertifizierung nach ISO 9001, ISO 14001 oder EMAS verfügen.

Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit durch PROs

Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung (PROs) sind verpflichtet, mindestens 3% des Umweltbeitrags des Vorjahres für Kommunikation, Information und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit einzusetzen.

Frühere Einführung der Kapazitätskennzeichnung

Italien hat die Anforderungen zur Kennzeichnung der Batteriekapazität mehr als fünf Monate vor der EU-weit verbindlichen Frist umgesetzt.

Registrierungsnummern auf Rechnungen und Transportdokumenten

Registrierungsnummern müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung auf allen Transportdokumenten und Handelsrechnungen angegeben werden. Online-Händler sind zudem verpflichtet, diese Nummern auf ihren Websites auszuweisen und an E-Commerce-Plattformen zu übermitteln. Diese Vorgabe war bereits in Artikel 14 des Dekrets 188/2008 verankert.