8. April 2026
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Federal Plastics Registry: erweiterte Berichtspflichten verschoben
Das kanadische Ministerium für Umwelt und Klimawandel (Environment and Climate Change Canada, ECCC) hat die Phasen 2 und 3 der Meldepflichten im Rahmen des Federal Plastics Registry (FPR) offiziell verschoben. Für die Kalenderjahre 2025 und 2026 gelten damit ausschließlich die Anforderungen der Phase 1. Parallel hat das ECCC eine Absichtserklärung für ein neues Berichtssystem für den Zeitraum 2027 bis 2029 veröffentlicht.
Am 14. März 2026 hat das ECCC eine Änderung der „Federal Notice on Reporting of Certain Plastic Products“ aus dem Jahr 2024 veröffentlicht und damit die Phasen 2 und 3 formell verschoben.
Unter dieser Änderung sind Hersteller weiterhin verpflichtet, für die Jahre 2025 und 2026 gemäß den Anforderungen der Phase 1 (Anhang 4 der Mitteilung von 2024) zu berichten.
Phase 1 – Reporting umfasst:
- Hersteller von Kunststoffverpackungen für Haushalte, Einweg-/Einmalprodukten sowie Elektro- und Elektronikgeräten (EEE)
- Marktplatzbetreiber, die entsprechende Produkte von nicht ansässigen Verkäufern anbieten
- Eine Befreiung für Unternehmen, die weniger als 1 Tonne Kunststoff pro Jahr in Verkehr bringen
- Erfassung grundlegender Daten zu in Verkehr gebrachten Kunststoffen, darunter:
- Gesamtgewicht (kg) je Produktkategorie
- Aufschlüsselung nach Harztyp sowie Herkunft (z. B. neu, recycelt, biobasiert)
- Angabe der verwendeten Berechnungsmethodik
Die ursprünglich für Phase 2 (Datenjahr 2025, Fälligkeit September 2026) und Phase 3 vorgesehenen erweiterten Berichtspflichten – mit detaillierteren Datenanforderungen und zusätzlichen Verpflichteten – sind derzeit ausgesetzt.
Die Verschiebung erfolgt im Einklang mit früheren Hinweisen des Retail Council of Canada (RCC) und trägt dem Bedarf der Wirtschaft nach mehr Vorbereitungszeit und klareren Anforderungen Rechnung.
Gleichzeitig hat das ECCC eine Absichtserklärung für ein neues Berichtsmodell für die Jahre 2027 bis 2029 veröffentlicht. Es ist vorgesehen, hierzu Konsultationen mit Stakeholdern durchzuführen. Dies steht im Einklang mit früheren Erwartungen, dass ein überarbeitetes Regelwerk im dritten Quartal 2026 vorgelegt wird, und bestätigt, dass die erweiterten Berichtspflichten perspektivisch in angepasster Form zurückkehren werden.
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