5. März 2025

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Föderales Kunststoffregister: Erste landesweite Initiative zur Berichterstattung

Diese Initiative, die durch eine Absichtserklärung zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Abschnitt 46 für das Bundesweite Kunststoffregister (Federal Plastics Registry, FPR) am 30. Dezember 2023 ins Leben gerufen wurde, ist ein wichtiger Schritt in Kanadas Bemühungen zur Reduzierung der Kunststoffverschmutzung, wobei der erste Bericht am 29. September 2025 fällig ist.

Umfang und Reichweite

Die FPR hat den bisher umfassendsten Geltungsbereich aller kanadischen Initiativen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und deckt Kunststoffharze, Kunststoffverpackungen und acht Kategorien von kunststoffhaltigen Produkten ab (siehe Tabelle unten).

Unternehmen, die unter die Definition von Herstellern, Abfallerzeugern und Dienstleistern fallen, müssen jährlich über die Menge und Art der in Verkehr gebrachten und/oder gesammelten und recycelten, wiederverwendeten oder entsorgten Kunststoffe berichten.

Diese Verpflichtung gilt für alle in den Geltungsbereich fallenden Materialien, unabhängig vom Abfallstrom; d.h. zum ersten Mal müssen Kunststoffe in Haushalts-, institutionellen, gewerblichen und industriellen Abfallströmen gemeldet werden.

Berichterstattung

Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt, wobei eine vollständige Umsetzung bis 2030 angestrebt wird. Derzeit sind nur die Berichtspflichten bis einschließlich 2027 veröffentlicht, weitere Details werden vor 2027 bekannt gegeben.

Der erste Stichtag für die Berichterstattung ist für Hersteller der 29. September 2025, während die Berichtspflichten für Abfallerzeuger und -dienstleister ab 2026 gelten.

Der erste Bericht der Hersteller muss sich nur auf Kunststoffe in Verpackungen, Einwegkunststoffprodukte sowie Elektro- und Elektronikgeräte beziehen, die hergestellt, importiert oder in Verkehr gebracht werden und für den Abfallstrom aus privaten Haushalten bestimmt sind.

Kategorien und Einführungsjahr

Bis 2026 Ab 2026
1.       Verpackung

2.       Elektro- und Elektronikgeräte

3.       Einweg Kunststoffprodukte

4.       Kunstharze

5.       Landwirtschaft und Gartenbau

6.       Reifen

7.       Verkehrswesen

8.       Bauwesen

9.       Textilien

10.     Fischerei und Aquakultur

 

Die Bekanntmachung erlaubt es den verpflichteten Herstellern und Abfallerzeugern ausdrücklich, Vertreter zu bevollmächtigen, in ihrem Namen Berichte einzureichen und als Hauptansprechpartner zu fungieren, einschließlich der Organisationen für Herstellerverantwortung (PRO) für die Provinz und das Gebiet, in dem die PRO tätig ist.

Für weitere Informationen über die Verpflichtungen, die Registrierung, die genauen Anforderungen an die Berichterstattung und die Ernennung eines bevollmächtigten Vertreters wenden Sie sich bitte an H2 Compliance.

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