7. Oktober 2025
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Neuer EPR-Rahmen für Batterien
Derzeit wird ein nationales Gesetz erarbeitet, das die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien gemäß der EU-Verordnung 2023/1542 vollständig umsetzen soll. Der neue Rechtsrahmen soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Änderungen heben die bestehenden nationalen Vorschriften auf und führen detaillierte Verfahren für Registrierung und Berichterstattung der Hersteller ein.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Pflicht, sich einer Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) anzuschließen, die jeweils eine Lizenz besitzen muss. Im Unterschied zur EU-Verordnung, die auch eine individuelle Erfüllung der Pflichten zulässt, sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, sich einem kollektiven System anzuschließen.
Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz muss jede PRO eine Lizenz beantragen, um die Organisation der Entsorgung von Produkten oder Verpackungen zu übernehmen. Voraussetzung dafür sind ein Maßnahmenplan, ein Aufklärungsprogramm für die Öffentlichkeit sowie finanzielle Sicherheiten vorzulegen. Außerdem müssen PROs der zuständigen Behörde jährlich einen von unabhängiger Stelle geprüften Finanz- und Tätigkeitsbericht vorlegen.
PROs sollen als nicht-gewinnorientierte Organisationen konzipiert werden, deren Mitgliedschaft ausschließlich Herstellern vorbehalten ist. So wird sichergestellt, dass die Verantwortung bei denjenigen bleibt, die Batterien in Verkehr bringen.
Der Gesetzesentwurf enthält außerdem konkrete Vorgaben für die Dichte der Sammelstellen für Altbatterien. Damit soll die Zugänglichkeit für Verbraucher deutlich verbessert und die nationale Sammelquote erhöht werden.
Das Inkrafttreten im Jahr 2026 verschafft Herstellern und künftigen PROs ausreichend Zeit, sich auf die erweiterten Pflichten vorzubereiten.
Weitere Entwicklungen in Litauen können Sie mit den Global EPR Information Services der Landbell Group verfolgen.
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