7. Oktober 2025
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Batterie-Vorentwurf: Konkurrenzmodelle für PROs bleiben bestehen
Ein Entwurf zur Verordnung über Batterien und Altbatterien (BBWR) bestätigt, dass Polen das wettbewerbliche Modell mehrerer Herstellerverantwortungsorganisationen (PRO) für Batterien beibehalten wird.
Hersteller müssen sich einer sogenannten PRO anschließen und bleiben rechtlich verantwortlich; die Produktgebühr bleibt weiterhin das Sanktionsinstrument für verfehlte Sammel- und Recyclingquoten.
Am 21. Juli 2025 veröffentlichte der Ministerrat die Grundzüge eines Vorentwurfs unter der Projektnummer UC107, dort werden Polens Pläne zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung (2023/1542) dargelegt. Der endgültige Entwurf soll im 4. Quartal 2025 fertiggestellt und verabschiedet werden.
Das neue Gesetz wird das bestehende Batterie- und Akkumulatorengesetz von 2009 vollständig aufheben.
Im Unterschied zum vorgeschlagenen Verpackungsregime unter UC100, das ein staatlich finanziertes Modell über den Nationalfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) mit zentralisierter Finanzierung vorsieht, behält UC107 für Batterien das Wettbewerbsmodell der PROs bei.
Wesentliche Maßnahmen in UC107 umfassen:
- Benennung einer zuständigen Behörde zur Überwachung und Durchsetzung der Hersteller- und PRO-Pflichten, flankiert von einem Regelungsrahmen für notifizierte Konformitätsbewertungsstellen
- Verpflichtung der Batteriehersteller, einen Vertrag mit einer PRO abzuschließen, um den Vollzug zu verbessern und Trittbrettfahrerei – insbesondere bei Importeuren und ausländischen Verkäufern – einzudämmen; die letztendliche rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch bei den Herstellern
- Beibehaltung strenger Anforderungen an PROs, u. a. ein Mindeststammkapital, einwandfreie Führungszeugnisse für Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie externe Prüfungen mindestens alle drei Jahre
- Einführung eines Pfand-Rücknahmesystems (Deposit Return Scheme, DRS) für Starter-, Beleuchtungs- und Zündbatterien (SLI-Batterien), nicht eingelöste Pfandbeträge werden der zuständigen Provinzverwaltung gutgeschrieben
- Die Produktgebühr bleibt als Sanktionsmechanismus bestehen, wenn Hersteller die Mindestsammel- und Recyclingquoten für Gerätebatterien und Batterien für leichte Transportmittel (LMT) nicht erfüllen
- Ergänzende Rechtsakte werden detaillierte Vorgaben zur Behandlung und Lagerung, aktualisierte Sätze der Produktgebühr sowie konkrete Bedingungen für das Pfandsystem (DRS) festlegen
- Für kleine Hersteller sind keine De-minimis-Schwellen vorgesehen; eine individuelle Pflichterfüllung ist nach derzeitigem Stand nicht möglich
Verfolgen Sie die Entwicklungen in Polen mit den Global EPR Information Services der Landbell Group.
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