7. April 2025

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Wichtige Änderungen für Verpackungen

Das polnische Umweltministerium (MoE) hat bestätigt, dass das System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen künftig vollständig staatlich organisiert werden soll. Noch offen ist, ob sich die Reform auf Haushalts- und Industrieverpackungen oder ausschließlich auf Haushaltsverpackungen beziehen wird.

Die Neuregelung steht im Einklang mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und soll noch vor Ablauf der Übergangsfrist am 12. August 2026 in Kraft treten.

In einer parlamentarischen Anfrage am 15. Februar 2025 erläuterte das Ministerium zentrale Eckpunkte der geplanten Reform: Die finanzielle und operative Verantwortung soll künftig beim Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFEP) liegen.

Hersteller sollen Abgaben an den NFEP entrichten. Die Höhe der Gebühren wird per Verordnung ökologisch differenziert festgelegt. Die eingezahlten Mittel sollen dann an Kommunen, Sortieranlagen und Recycler weitergeleitet werden. Gleichzeitig wird die bisherige „Produktgebühr“ abgeschafft und ein Stakeholder-Beirat eingerichtet.

Die Reform basiert auf Empfehlungen eines bereits 2020 eingesetzten Beratungsteams sowie öffentlichen Konsultationen aus den Jahren 2024 und 2025. Derzeit tragen Hersteller – meist über PROs (Producer Responsibility Organisations) – schätzungsweise nur 10% der Gesamtkosten für die Entsorgung von Haushaltsverpackungen. Den Großteil stemmen bisher die Kommunen.

Frühere Reformversuche, etwa ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2021 mit einem dualen Gebührensystem, scheiterten am Widerstand der Industrie. Diese sprach sich für ein kooperatives Modell zwischen PROs und Kommunen aus.

Ein konkreter Zeitplan für die Verabschiedung des neuen Gesetzesentwurfs liegt bislang nicht vor.

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