2. September 2025

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Gesetzentwurf zur Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe

Ein im Juni 2025 veröffentlichter Entwurf eines Königlichen Dekrets zielt darauf ab, eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhwaren einzuführen, wie es das spanische Gesetz (7/2022) zur Kreislaufwirtschaft vorsieht. Damit schließt sich Spanien mehreren Ländern wie Frankreich, Italien und den Niederlanden an, die sich auf die Einführung einer obligatorischen erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in der gesamten EU vorbereiten.

Compliance und Gebühren

Hervorzuheben ist, dass der Entwurf lediglich eine kollektive Einhaltung durch Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) zulässt und ambitionierte Ziele für Textilabfälle festlegt: eine getrennte Sammlung von 50 % bis 2030 (70 % bis 2035), wobei 20 % bis 2030 (35 % bis 2035) für die Wiederverwendung vorbereitet werden sollen.

Die Herstellergebühren richten sich nach dem Gewicht der auf den Markt gebrachten Textil- und Schuhwaren, die unter Anhang I fallen. Gegebenenfalls richten sich die Gebühren auch nach der Anzahl der Einheiten.

Darüber hinaus werden diese Gebühren auf der Grundlage der Ökodesign-Anforderungen, die in der bevorstehenden textilspezifischen delegierten Rechtsakte im Rahmen der EU-Verordnung über das Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) von 2024 festgelegt sind, ökologisch moduliert.

Pflichten für Händler

Einzelhändler müssen mit den PROs bei der getrennten Sammlung und Finanzierung der Sammlung zusammenarbeiten – sofern sie auch als Hersteller auftreten – sowie Informationen über die erfassten Produkte austauschen. Sie dürfen nur ordnungsgemäß registrierte Produkte verkaufen. Wenn ihre Verkaufsfläche 400 m² überschreitet, müssen sie außerdem einen Verkaufsbereich für gebrauchte, zur Wiederverwendung vorbereitete Textil- oder Schuhprodukte einrichten.

Registrierung

Der Entwurf sieht zudem einen neuen Abschnitt im Register der Produktproduzenten für Textilien und Schuhe vor. Produzenten und ihre Bevollmächtigten müssen sich registrieren lassen und jährlich detaillierte Informationen über die Arten der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte einschließlich der Mengen melden.

Hersteller mit Sitz in einem Drittland oder einem anderen EU-Land müssen einen Bevollmächtigten benennen, der ihre Verpflichtungen erfüllt. Online-Plattformen dürfen ihre Dienste für diese Hersteller erst nach Erhalt ihrer Registrierungsnummer und einer Erklärung zur Einhaltung der EPR erbringen.

ERP España positioniert sich, um bereits vor der Veröffentlichung des Dekrets, das derzeit bis September 2025 öffentlich konsultiert wird, Compliance-Dienstleistungen anzubieten. Dies würde eine Erweiterung der Textildienstleistungen der Landbell Group bedeuten, die derzeit in Italien und den Niederlanden angeboten werden.

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