7. April 2025

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Vorbereitung zur Einführung von EPR für Elektroaltgeräte?

Das Department of Industrial Works (DIW) unter dem thailändischen Industrieministerium hat einen Gesetzentwurf für ein „Industrial Waste Management Act“ vorgelegt, das auch den Umgang mit Elektroschrott (E-Waste) regeln soll. Am 3. März 2025 wurde der Entwurf veröffentlicht und zur Konsultation bis zum 3. April 2025 freigegeben.

Ziel des Gesetzes ist es, dem wachsenden Problem der Abfallmengen aus industriellen Prozessen und der Entsorgung von E-Schrott – darunter Altbatterien und Altfahrzeuge (ELVs) – entgegenzuwirken.

Vorgesehen sind unter anderem:

  • ein Verbot unsachgemäßer Entsorgung dieser Abfälle
  • eine Lizenzpflicht für private Sammler, Transporteure und Entsorgungsunternehmen, die beim DIW beantragt werden muss
  • eine Ausnahme für kommunale Sammelstellen, die weiterhin ohne DIW-Lizenz tätig sein dürfen – allerdings müssen sie das DIW informieren und die Abfälle an lizenzierte Transporteure oder Entsorger übergeben

Was ist mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)?

Für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) sieht der Entwurf keine Herstellerverantwortung vor.

Dennoch könnte das Gesetz durch die Kontrolle der E-Schrott-Ströme eine spätere EPR-Regelung sinnvoll ergänzen. Das Umweltministerium hat bereits Konsultationen zu möglichen EPR-Gesetzen für Verpackungen und Elektrogeräte durchgeführt.

Für Altfahrzeuge (ELVs) wird im Entwurf hingegen bereits das EPR-Prinzip eingeführt: Hersteller von Fahrzeugen sollen bis zur vollständigen Entsorgung eines ELVs verantwortlich sein – ohne jedoch konkrete Pflichten zu definieren.

Eine vollständige Analyse mit den zentralen Prinzipien und Definitionen finden Sie unter den Global EPR Information Services der Landbell Group.