5. März 2025
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EPR wird auf Elektro- und Elektronikgeräte des täglichen Bedarfs ausgeweitet
Im November 2024 veröffentlichte Uruguay die Verordnung (292/024) zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für das Management von B2C Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) für den allgemeinen Gebrauch.
Zu den Elektro- und Elektronikgeräten für den allgemeinen Gebrauch zählen sowohl Haushaltsgeräte als auch Geräte, die in Haushalten, Unternehmen, in der Industrie oder bei anderen wirtschaftlichen oder produktiven Tätigkeiten verwendet werden, sowie batteriebetriebene Produkte.
Die Verordnung soll am 17. Mai 2025 in Kraft treten, wobei die Sammelziele ab 2026 gelten.
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten für den allgemeinen Gebrauch müssen einzeln oder gemeinsam vom Umweltministerium genehmigte Managementpläne umsetzen, in denen alle Phasen der Abfallbewirtschaftung und die Maßnahmen zur Erreichung der Sammel-, Recycling- und Flächendeckungsziele beschrieben sind. Die Einhaltung eines genehmigten Abfallwirtschaftsplans ist Voraussetzung für die Registrierung.
Einzelhändler und andere Zwischenhändler müssen sich an dem Plan beteiligen und Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos zurücknehmen, sofern es sich um den gleichen Typ handelt, unabhängig von Marke und Modell.
Schließlich müssen alle Akteure der Handelskette die Kunden über die Orte und Anforderungen für die ordnungsgemäße Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten informieren.
Der vollständige Geltungsbereich, einschließlich Ausnahmen und Ökodesign-Anforderungen, ist in den Global EPR Information Services der Landbell Group zu finden.