9. Juli 2025
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Entwicklungen im Bereich EPR in Washington, Colorado und Nebraska
Washington: Einführung von EPR für Verpackungen
Am 17. Mai 2024 verabschiedete Washington, als siebter US-Bundesstaat, ein Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen und Papierprodukte (PPP).
Das Gesetz legt einen Zeitplan für die Umsetzung fest und verpflichtet alle Hersteller von PPP, die Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte zu übernehmen – organisiert über sogenannte Producer Responsibility Organisations (PROs).
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Bis zum 1. Januar 2026 muss jeder Hersteller eine PRO benennen.
- Bis zum 1. März 2026 müssen sich diese PROs gemeinsam mit den Herstellern beim Washington Department of Ecology registrieren.
In der ersten Umsetzungsphase darf nur eine PRO zugelassen werden (mit Ausnahme einzelner Hersteller, die als eigene PRO agieren).
- Bis zum 1. Juli 2026 muss jeder Hersteller entweder Mitglied einer registrierten PRO sein oder als eigene PRO mit einem individuellen Plan agieren.
- Ab dem 1. März 2029 dürfen keine PPP mehr in Washington in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert ist.
Das Gesetz definiert, wer als verpflichteter Hersteller im Sinne der Regelung gilt – in der Regel der Produzent, Markeninhaber, Importeur oder Vertreiber. Ausnahmen gelten für staatliche Stellen, gemeinnützige Organisationen und Kleinsthersteller (de minimis).
Die Definition von „Verpackung“ in diesem Gesetz ist weit gefasst. Gleichzeitig enthält das Gesetz zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Verpackungsmaterialien – etwa solche, die im Bauwesen oder für medizinische Produkte verwendet werden, bestimmte Kunststofffolien oder Verpackungen, die bereits festgelegte Recyclingquoten erfüllen. PROs können beim Department of Ecology beantragen, weitere Kategorien vorübergehend auszunehmen.
Zu den Aufgaben der PROs gehören:
- Registrierung beim Department of Ecology
- Zahlung von einmaligen und jährlichen Gebühren
- Festlegung und Verwaltung von Herstellergebühren
- Einreichung und Umsetzung von Programmplänen
- Berichterstattung zur Programmdurchführung
Eine einmalige Zahlung ist bis zum 1. September 2026 fällig, die jährlichen Gebühren beginnen im Mai 2027 und decken die Verwaltungs- und Umsetzungskosten des Programms ab.
PROs müssen sicherstellen, dass die von den Herstellern erhobenen Gebühren ausreichen, um ihre Kosten zu decken, und dabei Faktoren wie Materialart, Umweltauswirkungen, Wiederverwendungspotenzial und Recyclingquoten berücksichtigen.
Darüber hinaus sind PROs verpflichtet, ein Förderprogramm für die Wiederverwendung von Verpackungen zu finanzieren und umzusetzen, das darauf abzielt, deren Umweltauswirkungen durch Wiederverwendungsinitiativen zu verringern.
Jede PRO muss bis zum 1. Oktober 2028 einen detaillierten Programmplan einreichen, danach erneut alle fünf Jahre. Dieser Plan muss Folgendes enthalten:
- konkrete Zielvorgaben (z. B. für Recycling, Wiederverwendung, Kompostierung, Rücklaufquoten und Reduzierung von Kunststoff an der Quelle)
- Sammelmethoden
- Investitionen in Infrastruktur
- Koordination der Dienstleister
- eine Finanzstrategie
Der Plan muss vom Department of Ecology genehmigt werden. Die Umsetzung des ersten Plans verzögert sich jedoch bis nach Abschluss der Legislativperiode 2029, um dem Gesetzgeber Zeit zu geben, mögliche Änderungen wie ein landesweites Pfandsystem zu prüfen.
Bis zum 1. Juli 2031 und jeweils zum 1. Juli der Folgejahre müssen PROs Jahresberichte über Betrieb und Ergebnisse einreichen.
Aktuelle Entwicklungen in Washington lassen sich über die Global EPR Information Services der Landbell Group verfolgen.
Colorado: Einführung einer ordnungsgemäßen Sammlung und Entsorgung von Altbatterien
Am 4. Juni 2025 unterzeichnete der Gouverneur das Gesetz SB25-163, das ein verpflichtendes Batterieverantwortungsprogramm im Bundesstaat Colorado einführt, um die ordnungsgemäße Sammlung, das Recycling und die Entsorgung bestimmter Batterietypen sicherzustellen.
Gemäß dem Gesetz muss eine sogenannte “battery stewardship organisation” – definiert als entweder ein Hersteller, der selbst einen Rücknahme- und Entsorgungsplan umsetzt, oder eine vom Hersteller oder einer Herstellergruppe benannte gemeinnützige Organisation – dem Colorado Department of Public Health and Environment bis zum 1. Juli 2027 und danach alle fünf Jahre einen entsprechenden Plan vorlegen.
Dieser Plan muss darlegen, wie Batterien gesammelt, transportiert, verarbeitet und recycelt werden. Er muss außerdem Kontaktinformationen der Hersteller, Leistungsziele, Strategien zur öffentlichen Aufklärung sowie den kostenlosen Zugang zu Sammelstellen für Verbraucher enthalten.
Ab dem 1. August 2027 dürfen Hersteller Batterien oder batteriebetriebene Produkte im Bundesstaat nur dann verkaufen oder vertreiben, wenn sie an einer battery stewardship organisation mit eingereichtem Plan teilnehmen und diese finanzieren.
Ab dem 1. Juli 2029 dürfen Einzelhändler diese Produkte nur noch verkaufen, wenn der Hersteller Teil einer battery stewardship organisation mit genehmigtem Plan ist. Hersteller, Händler und Organisationen dürfen zur Finanzierung des Programms keine Gebühren am Verkaufsort erheben.
Die battery stewardship organisations müssen Gebühren von teilnehmenden Herstellern erheben und verwalten, um den Betrieb des Programms zu finanzieren. Außerdem müssen sie ab dem 1. Juni 2029 jährlich einen Bericht mit dem Stand der Umsetzung vorlegen.
Die Gebühren umfassen:
- eine Einreichungsgebühr in Höhe von 50.000 USD
- eine Genehmigungsgebühr von 86.000 USD
- sowie eine jährliche Verwaltungsgebühr zur Deckung der Aufsichtskosten (Höhe wird von der Kommission für feste und gefährliche Abfälle festgelegt)
Ab dem 1. Januar 2028 müssen betroffene Batterien gekennzeichnet sein – mit dem Namen des Herstellers und Hinweisen zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen diese Batterien nur noch über zugelassene Sammelprogramme entsorgt werden; eine Deponierung wird dann verboten sein.
Entwicklungen in Colorado können über die Global EPR Information Services der Landbell Group verfolgt werden.
Nebraska: Batteriehersteller müssen bis 2028 einer EPR-Organisation beitreten
Am 20. Mai 2025 unterzeichnete der Gouverneur von Nebraska den Safe Battery Collection and Recycling Act und verabschiedete damit das erste Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Nebraska.
Ab 2028 sind Hersteller von bestimmten tragbaren und mittelgroßen Batterien verpflichtet, einer sogenannten Battery Stewardship Organisation (BSO) beizutreten. Das Programm dieser Organisation – genehmigt und überwacht vom Nebraska Department of Environment and Energy – muss klare Zielvorgaben enthalten, etwa zur Verbrauchersensibilisierung sowie zur Effizienz bei Sammlung und Recycling.
Es muss außerdem sichergestellt sein, dass im gesamten Bundesstaat leicht zugängliche Rückgabestellen vorhanden sind – einschließlich in ländlichen Gebieten und unterversorgten Gemeinden.
Entwicklungen in Nebraska können über die Global EPR Information Services der Landbell Group verfolgt werden.
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