2. September 2025
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WEEE-Vorgaben auf Online-Marktplätze ausgeweitet
Seit dem 12. August 2025 hat das Vereinigte Königreich seine Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE) deutlich verschärft und die rechtlichen Pflichten nun auch auf Betreiber von Online-Marktplätzen ausgeweitet. Ziel der Änderungen ist es, eine langjährige Regelungslücke zu schließen, die es Nicht-UK-Anbietern erlaubte, Elektroprodukte über digitale Plattformen zu verkaufen, ohne sich an den Sammel- und Recyclingkosten zu beteiligen.
Im neuen Rahmen gelten Online-Marktplätze nun als „Hersteller“, wenn sie den Verkauf von Haushalts-Elektrogeräten aus dem Ausland an britische Verbraucher ermöglichen. Diese Plattformen müssen künftig die Finanzierung der Sammlung und Behandlung übernehmen und beenden damit mehr als ein Jahrzehnt des „Trittbrettfahrens“ durch nicht-konforme ausländische Verkäufer. Die erste Registrierungsfrist für betroffene Plattformen läuft am 15. November 2025 ab, die finanziellen Pflichten greifen ab Januar 2026.
Darüber hinaus wird mit den Änderungen eine neue Produktkategorie für E-Zigaretten (Kategorie 15) eingeführt. Hersteller müssen Einweg-E-Zigaretten, Pods und Ladegeräte künftig gesondert melden und behandeln, da sie besondere Anforderungen an Entsorgung und Recycling stellen.
Mit diesen Reformen rückt das Vereinigte Königreich näher an die europäischen Bemühungen heran, Vollzugsdefizite in der erweiterten Herstellerverantwortung zu schließen, insbesondere im rasant wachsenden Online-Sektor.
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