10. Dezember 2025
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Bundesweites EPR-System für Kunststoffverpackungen in Kraft getreten
Das Kunststoffdekret (12.688/2025) gilt ab dem 21. Oktober 2025, erste Zielvorgaben greifen 2026. Es schafft ein eigenes EPR-basiertes System für das Management von Kunststoffverpackungen auf nationaler Ebene.
Der neue Rahmen orientiert sich am bereits etablierten System für Glas. Das Modell ist herstellerfinanziert, im Nationalen Informationssystem für die Abfallwirtschaft SINIR verankert und wird durch die zuständigen Bundesbehörden gesteuert. Ergänzend führt das Dekret eine engere staatliche Kontrolle und zusätzliche Pflichten für die verantwortlichen Unternehmen ein.
Zentrale Inhalte des Dekrets:
Geltungsbereich
Das Dekret umfasst alle Kunststoffverpackungen, also Primär, Sekundär und Tertiär, sowie Kunststoffprodukte wie etwa Teller, Becher und Besteck, die im trockenen Anteil der kommunalen Abfälle anfallen.
Ausgenommen sind Verpackungen, die bereits durch andere Regelwerke abgedeckt sind, zum Beispiel für Elektrogeräte, Arzneimittel, Pestizide oder Schmieröle, ebenso Verbundverpackungen aus Kunststoff und Papier oder Karton.
Verpflichtete Akteure
Die EPR-Vorgaben gelten für Hersteller und Importeure von Produkten, die in Kunststoffverpackungen verkauft werden (d.h. Unternehmen, die Produkte in Kunststoffverpackungen unter eigener Marke auf den brasilianischen Markt bringen, einschließlich Importeuren). Diese Unternehmen tragen die finanzielle und organisatorische Hauptverantwortung für die Sammlung und das Recycling.
Hersteller von Kunststoffverpackungen (Unternehmen, die leere Kunststoffverpackungen an andere Firmen liefern) haben dagegen eine unterstützende Rolle. Für sie legt das Dekret keine eigenen EPR Pflichten fest, auch keine Anforderungen zur Finanzierung oder zur Erreichung von Zielen (siehe unten).
Ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen unterliegen keinen Verpflichtungen, es sei denn, sie verfügen über eine in Brasilien registrierte Rechtseinheit.
Erfüllungsoptionen
Hersteller und Importeure können ihre Finanzierungs- und EPR-Pflichten entweder gemeinsam über zugelassene Verwaltungsorganisationen (PROs) oder einzeln unter gleichwertigen Bedingungen erfüllen.
Zielvorgaben
Das Dekret legt schrittweise steigende Recyclingziele fest, bestehend aus einer nationalen Mindestquote und regionalen Teilzielen. Die nationale Zielvorgabe misst die landesweite Recyclingrate. Die regionalen Ziele definieren Mindestwerte, die in jeder Region erreicht werden müssen (basierend auf der Masse der in Verkehr gebrachten und lokal recycelten Verpackungen).
Für weitergehende Analysen des Dekrets und zur Verfolgung der Entwicklungen in Brasilien empfiehlt sich die Nutzung der Global EPR Information Services der Landbell Group.
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Dezember 10th, 2025