17. Juni 2026

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Kanadische Provinz pausiert Pläne zur Ausweitung der EPR-Regelungen auf Nicht-Haushaltsverpackungen

Im Jahr 2024 führte das Umweltministerium der kanadischen Provinz British Columbia eine Konsultation zu Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen außerhalb privater Haushalte durch. Dabei wurde unter anderem geprüft, ob das bestehende System der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) auf Nicht-Haushaltsverpackungen ausgeweitet werden sollte. Weitere diskutierte Maßnahmen umfassten Mehrwegkonzepte, Entsorgungsverbote und Recyclingziele.

Die im März 2025 veröffentlichte Zusammenfassung der Konsultation zeigte eine grundsätzliche Unterstützung für die Einbeziehung bestimmter Verpackungsströme außerhalb privater Haushalte, insbesondere solcher, die den bereits im EPR-System erfassten Haushaltsverpackungen ähneln, wie Kartonagen und Konsumgüterverpackungen.

Gleichzeitig warnten Industrie- und Wirtschaftsvertreter vor zusätzlichen Kosten für Einzelhandel, Gastronomie und andere Unternehmen. Zudem äußerten sie Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit eines EPR-Systems in allen gewerblichen Bereichen, da sich die Abfallströme je nach Branche erheblich unterscheiden. Statt einer umfassenden und sofortigen Ausweitung forderten die Beteiligten eine schrittweise, flexible und sektorspezifische Umsetzung.

Im Mai 2026 bestätigte die Provinz schließlich, dass die weitere Entwicklung einer Politik für Nicht-Haushaltsverpackungen vorerst ausgesetzt wird. Nach Angaben der Provinzregierung sollen die im Rahmen der Konsultation gewonnenen Erkenntnisse jedoch weiterhin in zukünftige politische Überlegungen einfließen. Die Maßnahme wird daher ausdrücklich als „Pause“ und nicht als endgültige Aufgabe des Vorhabens beschrieben.

Während einige Marktteilnehmer British Columbia als möglichen Vorreiter für eine Ausweitung der EPR-Regelungen angesehen hatten, deutet die Entscheidung darauf hin, dass die Provinzen bei der Einbeziehung von Nicht-Haushaltsverpackungen weiterhin vorsichtig vorgehen. Hintergrund sind anhaltende Bedenken hinsichtlich der Kostenbelastung und der Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.

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