4. März 2026

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Neues Dekret legt Vorschriften für Kunststoffflaschen und Einwegkunststoffe fest

Am 7. Januar 2026 wurde das Dekret Nr. 30 zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 21.368 veröffentlicht. Es schafft den regulatorischen Rahmen für die Abgabe von Einwegkunststoffen sowie von Kunststoffgetränkeflaschen in Chile.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Fällen des Verzehrs vor Ort und des Außer-Haus-Verzehrs:

  • Bei Verzehr vor Ort ist die Abgabe von Einwegprodukten – unabhängig von der Rechtsgrundlage – untersagt.
  • Bei Außer-Haus-Verzehr ist die Abgabe von Einwegprodukten zulässig, sofern diese aus stofflich verwertbaren Materialien bestehen, die nicht aus Kunststoff gefertigt sind, oder aus zertifiziertem Kunststoff.

Das Dekret Nr. 30 legt spezifische Anforderungen an zertifizierte Kunststoffprodukte fest: Diese müssen kompostierbar sein (haus- oder industriell kompostierbar), wobei mindestens 20% der Gesamtmasse aus erneuerbaren Rohstoffen stammen müssen.

Darüber hinaus regelt das Dekret die Zertifizierungsverfahren, die vom Umweltministerium (Ministerio del Medio Ambiente – MMA) ausgestaltet und überwacht werden.

Die Verordnung bestätigt die im Gesetz festgelegten Mindestanforderungen an den Rezyklatanteil von Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen: Ab 2025 müssen diese mindestens 15% inländisch recyceltes Material enthalten. Dieser Anteil wird schrittweise auf 70% bis zum Jahr 2060 erhöht.

Die Kennzeichnung zertifizierter Kunststoffe wird 18 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung durch das MMA verbindlich. Demgegenüber werden die Kennzeichnungsvorgaben für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) ausgeweitet: Jede Flasche muss künftig mit einer Chargennummer sowie einem QR-Code versehen sein, der auf die Plattform des MMA verweist. Diese Verpflichtung tritt sechs Monate nach entsprechender Bekanntmachung in Kraft.

Abschließend konkretisiert das Gesetz die Methodik zur Berechnung und Überprüfung der gesetzlichen Vorgabe, wonach Supermärkte mindestens 30% Mehrweg-Getränkeflaschen in ihrem Produktsortiment beziehungsweise in der Warenpräsentation anbieten müssen.

Hintergrund: Das im Jahr 2021 veröffentlichte Gesetz Nr. 21.368 verfolgt das Ziel, die mit Einwegkunststoffen verbundenen Umweltauswirkungen zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Gastronomie sowie bei Getränkeverpackungen. Es sieht gestaffelte Umsetzungsfristen für einzelne Verpflichtungen vor und ist Bestandteil des umfassenderen politischen Rahmens Chiles zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.

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