10. November 2025
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Planung einer Plastiksteuer im Haushalt des nächsten Jahres
Der am Dienstag, 14. Oktober 2025, vorgestellte Entwurf des französischen Finanzgesetzes für 2026 enthält in Artikel 21 die Einführung einer neuen Plastiksteuer. Diese soll Rücknahmesysteme (PROs) betreffen, die gemeinsam mit den Kommunen für die Sammlung und das Recycling von Kunststoffverpackungen verantwortlich sind.
Die Steuer ist als Verteilungsmechanismus konzipiert und basiert auf derselben Berechnungsgrundlage wie der Beitrag Frankreichs an die Europäische Union. Jedes PRO soll entsprechend seiner Marktanteile zahlen – ermittelt anhand des Volumens an Kunststoffverpackungen, das seine Mitglieder in Verkehr gebracht haben. Auch Hersteller, die im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ein individuelles Rücknahmesystem betreiben, sollen der Steuer unterliegen.
Zur Erleichterung des Einstiegs ist der anfängliche Steuersatz auf 30 Euro pro Tonne nicht recycelten Kunststoffs festgelegt – deutlich unter dem EU-Satz von 800 Euro pro Tonne. Der Satz soll schrittweise angehoben werden, um Bewusstsein zu schaffen und Verhaltensänderungen bei den Herstellern zu fördern.
Da die Vorschriften zur getrennten Erfassung von gewerblichen Verpackungsabfällen noch eingeführt werden, gilt die Steuer für diese Kategorie erst ab dem 1. Januar 2029.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Verdopplung des Steuersatzes für Kunststoffgetränkeflaschen vor – als Reaktion auf deren besonders hohe Umweltbelastung durch ihre überproportionale Präsenz in Abfällen und im öffentlichen Raum. Diese Maßnahme steht im Einklang mit den nationalen und europäischen Umweltzielen.
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November 10th, 2025