10. November 2025
Teilen Sie den Beitrag
Recyclinggebühren für Produkte mit eingebauten Batterien gelten ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Kalifornien beim Kauf neuer oder generalüberholter Produkte mit fest eingebauten Batterien (CBEPs) eine Recyclinggebühr zahlen. Diese Regelung betrifft eine breite Palette von Geräten, deren Batterien nicht ohne Spezialwerkzeug entnommen werden können.
Der derzeit geltende Electronic Waste Recycling Act (SB 20) sieht bereits verbraucherfinanzierte Gebühren für Videoanzeigegeräte (VDDs) mit Bildschirmen über vier Zoll vor. Mit SB 1215, das im September 2022 verabschiedet wurde, wird der Anwendungsbereich des Programms auf CBEPs ausgeweitet – wodurch auch diese Geräte ab 2026 unter das bestehende, verbraucherfinanzierte Modell fallen.
Händler – einschließlich Online-Anbieter – werden die Gebühren beim Verkauf erheben und an das California Department of Resources Recycling and Recovery (CalRecycle) abführen, das die Mittel verwendet, um zugelassene Recycler für ihre Leistungen zu vergüten. Die Recyclinggebühr für CBEPs beträgt 1,5 % des Einzelhandelspreises, gedeckelt auf 15 US-Dollar (rund 12,70 Euro), und wird ab dem 1. August 2026 jährlich angepasst. Die Höhe der Gebühr wird regelmäßig vom Office of Administrative Law (OAL) überprüft.
Hersteller von CBEPs unterliegen im Rahmen der E-Waste-Regelungen keiner erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) oder Rücknahmepflicht. Stattdessen müssen sie:
- ab 2026 jedes Produkt mit dem Herstellernamen bzw. der Marke und der Batteriezusammensetzung kennzeichnen,
- den Händlern bis zum 1. Juli jedes Jahres mitteilen, welche Produkte der Recyclinggebühr unterliegen, und
- ab Juli 2027 jährlich Daten zum Inverkehrbringen (POM-Daten) an CalRecycle melden.
Wechselwirkungen mit Programm für tragbare Batterien
Kalifornien verfügt nun über ein zweigeteiltes System für das Batteriemanagement, bei dem sich die Verantwortung der Hersteller nach der Entnehmbarkeit der Batterie richtet:
- SB 1215 erweitert das elektronische Recyclingprogramm des Bundesstaates auf Geräte mit fest verbauten Batterien, die von Endnutzern nicht ohne Spezialwerkzeuge entfernt werden können.
- AB 2440 schafft ein vollständiges, auf erweiterter Herstellerverantwortung (EPR) basierendes System für tragbare Batterien (Einwegbatterien bis 2 kg sowie wiederaufladbare Batterien bis 5 kg oder 300 Wh) und für eingebaute Batterien, die von Endnutzern mit haushaltsüblichen Werkzeugen leicht entnommen werden können.
Hersteller sollten daher Produktdesign, Marketingaussagen und Benutzerinformationen sorgfältig prüfen, da schon kleine Unterschiede – etwa eine verklebte Batterie oder einschränkende Garantiebedingungen – darüber entscheiden können, ob ein Produkt unter das E-Waste-Programm oder das EPR-System für tragbare Batterien fällt.
Stand des Regelsetzungsverfahrens
Entwürfe der Umsetzungsvorschriften für beide Gesetze wurden zwischen Mai und Juli 2025 veröffentlicht. Die endgültigen Vorschriften zu SB 1215 werden Ende 2025 erwartet, sodass die Erhebung der CBEP-Gebühr ab dem 1. Januar 2026 beginnen kann. Die Umsetzung von AB 2440 befindet sich noch in einem früheren Stadium; der Start der Herstellerpflichten ist derzeit für April 2027 vorgesehen.
Ähnliche Beiträge
Landbell News
November 10th, 2025