5. Februar 2026

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Neue Datenanforderungen für Verpackungshersteller

Für britische Verpackungshersteller ist die Einführung einer landesteilspezifischen Datenerfassung ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Verpackungs-EPR. Seit dem 1. Januar 2024 besteht die Pflicht, zu erfassen, in welchem Teil des Vereinigten Königreichs Verpackungen letztlich in Verkehr gebracht und zu Abfall werden. Die verpflichtende Berichterstattung gilt seit dem 1. Januar 2026, die ersten formellen Meldungen sind bis zum 1. April 2027 einzureichen. 

Die neuen Anforderungen zielen darauf ab, Verpackungsmengen den jeweiligen Landesteilen (England, Schottland, Wales oder Nordirland) zuzuordnen. Diese differenzierte Datengrundlage ermöglicht gezieltere abfallwirtschaftliche Maßnahmen, passgenauere Investitionen in Recyclinginfrastruktur sowie landesspezifische Recyclingziele. 

Wer ist berichtspflichtig? 

Die Pflicht zur Erhebung und Meldung der landesteilspezifischen Daten gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen und die nach den britischen Verpackungs-EPR-Vorgaben aufgrund ihrer Verpackungsmengen berichtspflichtig sind. Dazu zählen unter anderem Hersteller, Händler, Distributoren, Online-Marktplätze sowie Importeure. Die gemeldeten Daten müssen korrekt, vollständig prüfbar und auf einer belastbaren Methodik basieren. 

ERP UK hat hierfür spezielle Services und Fachkompetenz aufgebaut, um Verpackungshersteller bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Ein Leitfaden zeigt, welche Pflichten gelten und wie sich Unternehmen gezielt vorbereiten können.