5. Februar 2026

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EPR für Batterien jetzt in Kraft

Nach zwei Jahren Vorbereitung wurden die finalen Durchführungsbestimmungen für das Batterie-EPR-System im US-Bundesstaat Washington am 15. Dezember 2026 verabschiedet. Die Regelungen traten am 16. Januar 2026 in Kraft. Die Teilnahme an Herstellerverantwortungsorganisationen (Producer Responsibility Organisations, PROs) beginnt: 

  • ab 2027 für Gerätebatterien und wiederaufladbare Batterien 
  • ab 2029 für Batterien mittlerer Baugröße 

 

Hintergrund 

Das Gesetz zur verantwortungsvollen umweltgerechten Bewirtschaftung von Batterien wurde am 11. Mai 2023 vom Gouverneur unterzeichnet. Es verpflichtet Hersteller und Importeure von erfassten Batterien, entweder einer Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organisation, PRO) beizutreten oder die Anforderungen an Sammlung und Recycling eigenständig zu erfüllen. 

Im Rahmen des Regelsetzungsverfahrens wurde das Gesetz mehrfach überarbeitet. Entwurfsfassungen wurden im Oktober 2024Februar 2025 und Mai 2025 veröffentlicht. Die endgültigen Durchführungsbestimmungen behalten die zentralen Regelungen der Entwürfe weitgehend bei. 

 

Zentrale Pflichten und Fristen 

Hersteller von erfassten Batterien sowie Händler, die entsprechende Batterien oder batteriebetriebene Produkte in oder nach Washington verkaufen, anbieten, vertreiben oder in Verkehr bringen, sind verpflichtet, an einem Rücknahme- und Verwertungsplan teilzunehmen. Dies kann entweder individuell oder über eine Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organisation, PRO) erfolgen. Es gelten folgende Fristen 

  • ab Januar 2027 für Gerätebatterien und wiederaufladbare tragbare Batterien 
  • ab Januar 2029 für Batterien mittlerer Baugröße 

Die Anforderungen gelten auch für erfasste Batterien, die in Elektrogeräten eingebaut sind oder gemeinsam mit diesen in Verkehr gebracht werden, sofern sie sich leicht aus dem Gerät entnehmen lassen. 

Ausgenommen sind Batterien in Geräten, die unter das WEEE-Programm des Bundesstaates fallen, darunter Fernseher, Monitore, Desktop- und Laptop-Computer sowie Tablets. Für lose („Primärbatterien“) und eingebaute Batterien („batteriehaltige Produkte“) gelten dabei grundsätzlich die gleichen Anforderungen. 

Zusätzlich müssen Hersteller die folgenden Kennzeichnungspflichten für Batterien erfüllen 

  • ab 1. Januar 2028: Angabe der Hersteller- bzw. Markenkennzeichnung auf der Batterie 
  • ab 1. Januar 2030: zusätzliche Kennzeichnung der Batterie mit 
  • 1) einem durchgestrichenen Abfallbehälter als Hinweis auf die getrennte Entsorgung und 
  • 2) Angaben zur chemischen Zusammensetzung 

Der Gesetzgeber lässt die Einrichtung mehrerer Herstellerverantwortungsorganisationen zu. PROs sowie Hersteller, die ihre Pflichten individuell erfüllen möchten, müssen ihre Batterie-Stewardship-Pläne bis zum 1. Juli 2026 beim Washington State Department of Ecology einreichen. 

Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen in Washington bietet der Global EPR Information Service der Landbell Group.