7. Oktober 2025

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Bayern verbietet kommunale Verpackungssteuer während Thüringen an kommunaler Entscheidung festhält

 Der bayerische Ministerrat hat Anfang September beschlossen, kommunale Verpackungssteuern künftig zu verbieten. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, die nun in den Landtag eingebracht wird, will die Staatsregierung nach eigenen Worten Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor zusätzlicher Bürokratie schützen. Innenminister Joachim Herrmann sprach von einem „Bürokratiemonster“ und betonte, dass eine solche Steuer im Widerspruch zu den geplanten Entlastungen, etwa durch die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab 2026, stünde.

Die Kritik am ökologischen Nutzen einer Verpackungssteuer stützt sich unter anderem auf eine Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2023, die keinen messbaren Rückgang der Abfallmengen feststellen konnte. Zudem verweist die Staatsregierung auf bestehende Finanzierungsinstrumente wie den Einwegkunststofffonds sowie auf bereits verbreitete Mehrwegsysteme.

Anders verlief die Debatte im Thüringer Landtag: Ein Vorstoß der AfD, kommunale Verpackungssteuern landesweit zu verbieten, scheiterte am 11. September. CDU, SPD, Linke und BSW lehnten den Entwurf ab und verwiesen auf das Recht der Gemeinden, eigenständig über eine Einführung zu entscheiden.

Damit können Städte wie Erfurt weiterhin prüfen, ob und in welcher Form sie eine Verpackungssteuer für Einweggeschirr oder Kaffeebecher einführen wollen. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Tübinger Satzung zur Verpackungssteuer bestätigt hat.

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