4. März 2026

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Verbot von Einweg-E-Zigaretten lässt auf sich warten

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt. Ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten ist darin nicht vorgesehen – trotz entsprechender Ankündigungen der Bundesregierung im vergangenen Jahr. Nachdem ein solches Verkaufsverbot bereits bei der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ausgeblieben war, war erwartet worden, dass eine Regelung über das Tabakrecht erfolgt.

Stattdessen soll die Liste verbotener Zusatzstoffe in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern erweitert werden. Vorgesehen ist ein Verbot von insgesamt 13 weiteren Stoffen, darunter Menthol, Sucralose sowie mehrere synthetische Kühlstoffe. Grundlage sind Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das auf mögliche Gesundheitsrisiken bei inhalativer Aufnahme hingewiesen hat.

Das Inkrafttreten der Verordnung ist sechs Monate nach Verkündung geplant.