10. Dezember 2025
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Wird das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Lücke schließen?
Die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zum geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde am 6. November offiziell abgeschlossen. Die Initiative bot den Interessenträgern die Möglichkeit, auf die Überlegungen der Kommission zu reagieren.
In ihrer Stellungnahme begrüßte die Landbell Group-Tochter European Recycling Platform die übergeordnete Zielsetzung, betonte jedoch, dass der Erfolg des Gesetzes von der praktischen Ausgestaltung seiner Instrumente abhängen werde. Insbesondere fordert ERP, dass die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility= EPR) ins Zentrum des kreislaufwirtschaftlichen Rahmens gestellt wird – gestützt durch stärker harmonisierte Kennzahlen, Durchsetzung, belastbare und vergleichbare Daten sowie faire Wettbewerbsbedingungen für Hersteller in der gesamten EU. ERP fordert außerdem einen echten Binnenmarkt für Abfälle und Sekundärrohstoffe, der für Skaleneffekte und Effizienz unerlässlich ist.
Eine zentrale Forderung besteht darin, veraltete Überwachungsmechanismen in bestehender Gesetzgebung zu aktualisieren, wie beispielsweise in der WEEE-Richtlinie. Die derzeitigen Sammelquoten werden anhand eines Dreijahresdurchschnitts der in Verkehr gebrachten Produkte (Placing on the Market, POM) berechnet – eine Methode, die die tatsächlichen Marktdynamiken nicht mehr widerspiegelt. Diese Bedenken wurden auch vom deutschen Umweltbundesamt geteilt, das Änderungen an der Folgenabschätzung der Kommission empfahl, darunter einen differenzierteren Ansatz in Bezug auf Datenqualität und Kostenverteilung innerhalb von EPR-Systemen.
Aktuelle Eurostat-Zahlen unterstreichen die bevorstehenden Herausforderungen. Im Jahr 2024 stieg die zirkuläre Materialnutzungsrate der EU nur geringfügig auf 12,2 % – weit entfernt vom Zielwert von 23,2 % für 2030. Gleichzeitig zeigen die Sammel- und Recyclingquoten ein gemischtes Bild: Während die Recyclingquote für alle Verpackungsabfälle im Jahr 2023 67,5% erreichte, erfüllten lediglich zwei Mitgliedstaaten das Recyclingzel von 50% für Kunststoffverpackungen. Die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) bleibt weiterhin zurück, wobei nur wenige Länder den EU-Benchmark von 65% auf Basis der aktuellen POM-Methodik erreichen.
Die Kommission hat erklärt, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz – das für Herbst 2026 erwartet wird – mit bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu Abfall und Kreislaufwirtschaft in Einklang stehen soll, darunter die WEEE-Richtlinie, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung sowie das Gesetz zu kritischen Rohstoffen. Bei guter Ausgestaltung könnte es zum zentralen, übergeordneten Rahmen werden, der erforderlich ist, um die europäischen Ziele für Kreislaufwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.
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Dezember 10th, 2025