5. November 2024
Teilen Sie den Beitrag
Ehrgeiziges Gesetz mit neuen Vorschriften für Einwegkunststoffe (SUP)
Die Resolution (803/2024) des kolumbianischen Umweltministeriums skizziert die Umsetzung des SUP-Gesetzes (2232/2022), das sicherstellen soll, dass bis zum Jahr 2030 die meisten Einwegkunststoffe und -behälter auf dem kolumbianischen Markt biologisch abbaubar, wiederverwendbar oder aus lokal beschafften Recyclingmaterialien hergestellt sind.
Der Resolution vom August 2018 wurde novelliert, um Anforderungen an die Sammlung, Wiederverwendung und das Post-Consumer-Recycling von SUP-Verpackungen, Behältern und anderen Gegenständen, einschließlich Schutzkunststoffen für Bauprodukte, aufzunehmen.
Besonders ehrgeizige Zielvorgaben werden für PET-Getränkeverpackungen festgelegt, die sogar über die EU-Standards für Post-Consumer- und industrielles Recycling hinausgehen.
Laut der Resolution wird die Herstellung und der Vertrieb von Einwegkunststoffen verboten, sodass lediglich Alternativen wie biologisch abbaubare Materialien oder 100% Post-Consumer-Rezyklate benutzt werden dürfen.
Das Gesetz definiert Kategorien verbotener Produkte bzw. Produktgruppen – zunächst 6 und ab 2030 weitere 8 Kategorien. Für diese Produkte müssen Hersteller eine Konformitätsbescheinigung einholen und festgelegte Recyclingziele erfüllen.
Die Durchführungsverordnungen zum SUP-Gesetz wurden trotz Verspätung eine Woche vor der ersten Verbotsphase (24. Juli) und vor der COP16, die Ende Oktober in Kolumbien stattfgefunden hat, veröffentlicht.
Kolumbien ist eins der Länder, das durch den Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt ist. Erfahren Sie hier mehr dazu.