4. Februar 2025

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EPR: Rückblick auf 2024 und Ausblick auf 2025

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) erzielte im Jahr 2024 in Kanada und den USA erhebliche Fortschritte.

In Kanada bereitete Yukon EPR-Programme für Verpackungen und Batterien vor, während das erste bundesweite Plastikregister nach umfassender Abstimmung und intensiver Arbeit fast fertiggestellt wurde.

In den USA änderten oder verabschiedeten sieben Bundesstaaten insgesamt zehn EPR-Gesetze, von denen einige seit Jahren in Planung waren. Zwei dieser Gesetze wurden nach langem Stillstand als Teil von Sammel-Haushaltsgesetzen umgesetzt.

Trotz der erzielten Fortschritte gibt es weiterhin erhebliche Unterschiede in der Umsetzung. Zusätzlich zu den Unterschieden bei den EPR-Meldepflichten der Provinzen und Bundesstaaten und den erfassten Produkten für denselben Abfallstrom, werden derzeit auch unterschiedliche Definitionen gesetzlich festgeschrieben.

So legt Wyoming im Rahmen des Act SF0080, unterzeichnet im März 2024, fest, dass chemische Recyclinganlagen – auch fortschrittliche Recyclinganlagen genannt – als Produktionsstätten und nicht als Abfallanlagen reguliert werden.

In Maine hingegen gelten chemische Recyclingverfahren als Teil der Abfallwirtschaft und unterliegen denselben Vorschriften wie Abfallanlagen. Das Gesetz LD 1660 („An Act to Ensure Proper Regulation of Chemical Plastic Processing“), das im Februar 2024 in Kraft trat, bestimmt, dass Abfallverarbeitungsanlagen die „chemische Kunststoffverarbeitung“ nicht als Recyclingmethode für Kunststoffabfälle anrechnen dürfen.

Das Unternehmen H2 Compliance der Landbell Group hat eine ausführliche Übersicht über die aktuellen und bevorstehenden EPR-Initiativen in Nordamerika veröffentlicht.

H2 Compliance unterstützt Unternehmen dabei, sich in der sich ständig verändernden EPR-Landschaft Nordamerikas zurechtzufinden. Kontaktieren Sie gerne hier das Team.

 

Kalifornien: Frist für Recyclingquote für Hersteller von expandiertem Polystyrol (EPS)

Die Hersteller von EPS-Verpackungen für Lebelsmittel haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, dem kalifornischen Department of Resources Recycling (CallRecycle) nachzuweisen, dass sie die vorgeschriebene Recyclingquote von 25% erfüllen. Hersteller oder Lieferanten, die die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in Kalifornien keine EPS-Produkte verkaufen, vertreiben, importieren oder anderweitig auf den Markt bringen.

Die Vorschrift geht auf den Plastic Pollution Preventon and Packaging Producer Responsibility Act zurück, der für die Zukunft steigende Recyclingquoten vorschreibt:

  • mindestens 30 Prozent ab dem 1. Januar 2028,
  • mindestens 50 Prouent ab dem 1. Januar 2030 und
  • mindestens 65 Prozent ab dem 1. Januar 2032.

Diese Berichterstattung bzw. der Nachweis der Einhaltung der EPS-Recyclingquote ist keine Anforderung an die Herstellerverantwortungsorganisationen (PRO), sondern muss von den Herstellern von EPS-Produkten direkt an CallRecycle übermittelt werden.

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