4. Dezember 2024

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Neue EPR-Vorschriften für Haushalts- und Gewerbeverpackungen ab 2025

Das Königliche Dekret (1055/2022), das bisher nur für Haushaltsverpackungen galt, vereinheitlicht nun die EPR-Vorschriften für Haushalts-, Gewerbe- und Industrieverpackungen.

Damit wird die EU-Richtlinie (2018/852) umgesetzt und an das spanische Abfallrahmengesetz (7/2022) angepasst; zudem wird das Gesetz (11/1997) ersetzt.

Die verpflichteten Hersteller, d.h. Verpacker, Importeure und Online-Marktplätze für verpackte Produkte, müssen die Sammlung und das Management ihrer Verpackungsabfälle über individuelle oder kollektive Systeme finanzieren. Bis zum 31. Dezember 2023 mussten sie die von ihnen gewählte Option im neu geschaffenen Verpackungsherstellerregister angeben; bis zum 31. Dezember 2024 gilt es nun, die vollständige Umsetzung des von ihnen gewählten Systems sicherstellen. Hersteller, die bereits nach dem Gesetz 11/1997 verpflichtet waren, mussten ihre Systeme bereits bis zum 30. Juni 2024 anpassen.

Für Haushaltsverpackungen sowie Industrie- und Gewerbeverpackungen wurden allgemeine Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung und die getrennte Sammlung festgelegt, die 2025 bzw. 2027 in Kraft treten. Für Haushaltsverpackungen aus Kunststoff, Holz, Eisenmetallen, Aluminium, Glas, Getränke- und Lebensmittelkartons sowie Papier und Pappe gelten materialspezifische Sammelziele.

Darüber hinaus werden nicht verbindliche Ziele für die Wiederverwertbarkeit, die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und die Abfallvermeidung festgelegt.

Zudem wird ein Pfandsystem für Mehrwegverpackungen vorgeschrieben; bis zur Einführung eines solchen Systems durch eine Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) müssen Verpackungen jedoch als Einweg deklariert werden. Darüber hinaus wird innerhalb von zwei Jahren ein paralleles Pfandsystem für Getränkebehälter aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern vorgeschrieben, falls die im Gesetz (7/2022) festgelegten Ziele für die getrennte Sammlung von Einwegflaschen aus Kunststoff nicht erreicht werden.

Schließlich werden ab 2025 folgende Kennzeichnungsvorschriften gelten: Auf Haushaltsverpackungen muss die Fraktion/der Behälter für die ordnungsgemäße Entsorgung angegeben werden, und Mehrwegbehälter müssen mit dem Symbol des zugehörigen Pfandsystems gekennzeichnet werden.

Wenn Sie fachkundige Beratung oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an ERP Spanien.

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