3. Juni 2025

Teilen Sie den Beitrag

Binnenmarkt: Kommission stellt Strategie zur Vereinfachung der Regeln und der EPR-Compliance vor

Am 21. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre langfristige Vision für den Binnenmarkt. Diese Strategie legt keine rechtlichen Anforderungen fest, sondern skizziert Punkte, die in zukünftigen politischen Entwicklungen berücksichtigt werden sollen. Die Kommission legte dabei eine umfassende Strategie vor, um den Binnenmarkt der EU zu stärken, indem sie die ihrer Ansicht nach zehn gravierendsten Hürden für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr abbauen will.

Die unverbindliche Mitteilung hebt die Rolle des Binnenmarktes als entscheidenden Hebel für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Resilienz hervor und enthält eine umfassende Agenda zur Vereinfachung von Regeln und zum Abbau von Bürokratie.

Die neue Strategie legt einen besonderen Schwerpunkt auf die „fragmentierten Regelungen zu Verpackung, Kennzeichnung und Abfall“ und kündigt mehrere Maßnahmen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) an. Die Kommission identifiziert fragmentierte nationale EPR-Systeme als zentrales Hemmnis für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Hersteller sehen sich hohen administrativen Belastungen ausgesetzt, da sie zahlreiche nationale Registrierungs- und Meldepflichten erfüllen müssen. Um dem entgegenzuwirken, will die Kommission die EPR-Compliance harmonisieren und digitalisieren – durch einen „One-Stop-Shop“-Ansatz für Informationen, Registrierung und Berichterstattung. Zudem schlägt sie vor, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten aufzuheben und die Meldepflichten zu reduzieren (einschließlich einer Begrenzung auf eine jährliche Frequenz).

Darüber hinaus kündigt die Kommission an, die Einführung EU-weit geltender End-of-Waste-Kriterien – insbesondere für prioritäre Abfallströme – zu erleichtern. Auch der grenzüberschreitende Transport von Abfallmaterialien zur Wiederverwertung soll vereinfacht werden.

Während gesetzliche Änderungen zur Abschaffung und Reduzierung von EPR-Vorgaben im Rahmen eines Omnibus-Pakets noch in diesem Jahr vorgesehen sind, sollen die übrigen Vorschläge im kommenden Gesetz zur Kreislaufwirtschaft behandelt werden, das Ende 2026 erwartet wird (siehe Artikel unten).

Die Landbell Group beobachtet diese Entwicklungen aufmerksam und wird sich aktiv an den bevorstehenden Konsultationen mit Interessengruppen beteiligen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Berichterstatter des Parlaments schlägt erhebliche Einschränkungen des Anwendungsbereichs vor

Ein vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments ausgearbeiteter Änderungsentwurf sieht eine deutliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht vor. Der Entwurf geht dabei sogar über den im Februar von der Europäischen Kommission vorgelegten Vereinfachungsvorschlag „Omnibus I“ hinaus.

Die Änderungsanträge wurden von Janusz Lewandowski, dem Berichterstatter des ECON-Ausschusses für dieses Dossier, vorgelegt. Lewandowski schlägt vor, die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit sowohl der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) als auch der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten (CSDDD) auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro anzuheben. Dies würde die Anzahl der betroffenen Unternehmen weiter reduzieren und einen erheblichen Teil der Unternehmen von den Berichtspflichten befreien. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah eine Begrenzung der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro vor.

Der Entwurf fordert zudem eine strikte Begrenzung der verpflichtenden Datenpunkte in den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) auf 100, zusätzlich 50 freiwillige Datenpunkte. Darüber hinaus soll die Verpflichtung zur Einführung von Klimatransitionsplänen gemäß der CSDDD gestrichen werden – mit der Begründung, dies sei bereits durch die CSRD abgedeckt.

Dieser Vorschlag stellt die Meinung des ECON-Berichterstatters dar, über die innerhalb des Ausschusses noch verhandelt werden muss. Angesichts des zunehmenden Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau für Unternehmen wird der Standpunkt des ECON-Ausschusses voraussichtlich erhebliches Gewicht haben.

In den kommenden Wochen wird der federführende Rechtsausschuss (JURI) seine Position vorlegen. Sobald eine gemeinsame Ausschussposition gefunden ist, muss diese im Plenum bestätigt werden, um zur offiziellen Verhandlungsposition des Parlaments gegenüber dem Rat der EU zu werden.

Parallel dazu arbeitet der Rat an seiner eigenen Position. Während die Mitgliedstaaten in Bezug auf den Anwendungsbereich der CSRD weitgehend dem Vorschlag der Kommission zustimmen, fordern Deutschland und Frankreich bei der CSDDD die vollständige Abschaffung aller Verpflichtungen. Dänemark lehnt diesen Kurs jedoch entschieden ab. Angesichts dieser Meinungsverschiedenheiten sowohl im Parlament als auch im Rat wird es noch mehrere Wochen dauern, bis beide Institutionen interne Positionen entwickeln, die als Grundlage für gemeinsame Verhandlungen dienen können.

Umweltbezogenen Sekundärgesetzgebung: Kommissarin plant Reduzierung um ein Drittel

Der Umweltattaché Mathias Kirkegaard hat angekündigt, dass Umweltkommissarin Jessika Roswall beabsichtigt, die Anzahl umweltbezogener Sekundärrechtsakte – wie delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – um ein Drittel zu reduzieren. Dieser Vorschlag ist von großer Bedeutung, da 99,2 % der zwischen 2019 und 2024 verabschiedeten EU-Umweltvorschriften Sekundärrecht waren.

Ziel der Initiative ist es, Bürokratie abzubauen und die Kosten für Unternehmen zu senken. Sie wirft jedoch institutionelle und praktische Bedenken auf. Die Ermächtigungen zur Verabschiedung von Sekundärrecht dienen oft als zentrales Instrument für Kompromisse im EU-Gesetzgebungsprozess. Werden sie nicht wie vorgesehen genutzt, könnten technische Fragen politisiert werden, was künftige Einigungen erschwert. Der Vorschlag könnte zudem dazu führen, dass die Mitgesetzgeber vermehrt gesetzliche Fristen einführen, wodurch die Kommission unter Druck gerät, komplexe Rechtsakte zu überstürzen oder Fristen zu verletzen.

Die Kommission hat bislang keine Kriterien offengelegt, nach denen entschieden werden soll, welche Rechtsakte gestrichen werden. Auch wenn der Ansatz zur Vereinfachung grundsätzlich begrüßt wird, warnen Beobachter davor, dass der Abbau von Vorschriften zur Marktangleichung das Funktionieren des Binnenmarkts gefährden könnte. Ein Beispiel ist die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die der Kommission das Mandat zur Verabschiedung von über 80 Durchführungs- und delegierten Rechtsakten erteilt – ohne diese kann das Gesetz nicht korrekt und einheitlich umgesetzt werden.

Die Herausforderung besteht darin, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosteneinsparungen und der Aufrechterhaltung einer wirksamen, kohärenten EU-Umweltpolitik zu finden.

Die Landbell Group prüft derzeit alle Mandate für Durchführungs- und delegierte Rechtsakte, die der Europäischen Kommission im Rahmen der Verordnungen über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie über Batterien und Batterieabfälle erteilt wurden, um das Potenzial für solche Kürzungen zu bewerten, und wird sich anschließend mit der Kommission austauschen.