4. September 2024

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Neue Modulationskriterien für die Entnahme- und Austauschbarkeit von Batterien

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 werden in Frankreich neue Modulationskriterien für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und Batterien eingeführt. Konkret geht es um Kriterien für die Entnahme- und Austauschbarkeit von Gerätebatterien, einschließlich solcher in leichten Transportmitteln. Die Definitionen der Kriterien entsprechen denen der EU-Batterieverordnung 2023/1542 und zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen von batteriebetriebenen Produkten zu verringern.

Die ökologische Modulation der EPR-Gebühren wird als Anreizinstrument zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingesetzt, indem sie Hersteller von Elektrohaushaltsgeräten mit höherer Reparierbarkeit, Wiederverwendung, Schadstoffentfrachtung, Recyclingfähigkeit und Lebensdauer finanziell belohnt.

Für Produkte mit Batterien, die „vom Endnutzer leicht entnommen werden können“ und die über eine entsprechende Dokumentation zur sicheren Entnahme der Batterien verfügen, werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Produkte ohne diese Dokumentation gelten als Produkte „mit nicht entnehmbaren Batterien“ und unterliegen ab Januar 2025 einer Gebühr.

Ausnahmen gibt es für bestimmte Produkte, die so konstruiert sind, dass die Batterie vom Endnutzer nicht entnommen werden kann oder nur von Fachpersonal ausgetauscht werden kann, wie z.B. medizinische Geräte oder Sicherheitsgeräte.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel, den das zur Landbell Group gehörende Unternehmen H2 Compliance erstellt hat. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an CGlobal-Sales@landbellgroup.com.

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