4. Dezember 2024
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Neues Gesetz über Elektroschrott und Online-Marktplätze veröffentlicht
Am 14. November wurde der Gesetzesentwurf zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 131 vom 16. September 2024, Salva-infrazioni, im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Änderung des Abfallwirtschaftsrechts werden wichtige Vorgaben für Elektro- und Elektronikaltgeräte (Artikel 14-bis) und E-Commerce-Plattformen (Artikel 14-ter) eingeführt.
Artikel 14-bis führt als Reaktion auf die Vertragsverletzungsverfahren 2024/2142 und 2024/2097 Sofortmaßnahmen zur Förderung der Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus Elektroaltgeräten ein.
Die Änderungen des Gesetzesdekrets Nr. 49 vom 14. März 2014 zielen darauf ab, die Sammlung und Rückgabe von Elektroaltgeräten zu vereinfachen, den Ökobeitrag effizient zu nutzen und das Bewusstsein für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung und -verwertung zu schärfen.
Die wichtigsten Punkte:
- Herstellerverantwortungsorganisationen müssen Kommunikationsprogramme konzipieren, durchführen und finanzieren, um die Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung der getrennten Sammlung von Elektroaltgeräten und deren ökologische und wirtschaftliche Vorteile zu informieren. Mindestens 3 Prozent der Gesamteinnahmen des Vorjahres müssen für diese Programme aufgewendet werden.
- Vertreiber müssen bei der Lieferung neuer Elektro- und Elektronikgeräte die kostenlose Rücknahme von Altgeräten anbieten (1:1) und die kostenlose Abholung kleiner Altgeräte aus privaten Haushalten ohne Kaufzwang sicherstellen (1:0).
- Vertreiber, auch solche, die über das Internet verkaufen, müssen die Verbraucher klar über die kostenlose Rücknahme und das Fehlen einer Kaufverpflichtung für kleine Elektrogeräte aus privaten Haushalten informieren.
Artikel 14-ter führt dringende Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Online-Handel ein. Er fügt dem Gesetzesdekret Nr. 152 vom 3. April 2006 den Artikel 178-quater hinzu. Dieser legt fest, wie Hersteller, die Online-Marktplätze nutzen, ihre EPR-Verpflichtungen erfüllen müssen.
Die wichtigsten Punkte:
- EPR-Verpflichtungen: Hersteller, die über Online-Marktplätze verkaufen, müssen die EPR-Verpflichtungen erfüllen; dies gilt auch für die Mitgliedschaft in PROs und der Zahlung von Ökobeiträgen.
- Verantwortlichkeiten von Marktplätzen: Online-Marktplätze müssen Dienstleistungen anbieten, die den Herstellern helfen, die EPR-Anforderungen zu erfüllen.
- Zeitplan für die Umsetzung: Online-Marktplätze haben mindestens 12 Monate Zeit, um ihre Dienstleistungen an die Anforderungen anzupassen.
- Registrierung und Berichterstattung: Für Online-Marktplätze und Hersteller, die diese Marktplätze nutzen, gibt es einen neuen Abschnitt im nationalen Herstellerregister. PROs müssen Produktdaten an das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit melden.
Wenn Sie fachkundige Beratung oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an ERP Italien.