4. September 2024
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Fünfter US-Bundesstaat erlässt EPR-Gesetz für Verpackungen
Anfang des Jahres unterzeichnete der Gouverneur von Minnesota, Tim Walz, die Gesetzesvorlage für den Nachtragshaushalt für Umwelt und natürliche Ressourcen (HF 3911/ SF 3887). Der Gesetzesentwurf beinhaltet den „Packaging Waste and Cost Reduction Act“, welcher einen EPR-basierten Rahmen für das Management von Verpackungsabfällen schafft. Damit ist Minnesota der fünfte US-Bundesstaat, der ein EPR-Gesetz für Verpackungen verabschiedet hat.
Das Gesetz wurde maßgeblich von der Partnership on Waste and Energy (PWE) und der Minnesota Pollution Control Agency (MCPA) unterstützt. Im Jahr 2021 arbeitete die PWE mit dem Product Stewardship Institute (PSI) zusammen, um einen Gesetzesentwurf zu entwickeln, der auf dem vorentwickelten Modell des PSI basierte. Dadurch konnten die Interessen der an dem Gesetzentwurf beteiligten Stakeholder gebündelt werden.
Infolgedessen weist das EPR-Gesetz von Minnesota einige Gemeinsamkeiten mit den EPR-Verpackungsgesetzen anderer Bundesstaaten auf.
Schlüsselaspekte des Gesetzes
Die meisten Verpackungs- und Papierprodukte fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes, unabhängig davon, ob die Produkte für Haushalte oder Unternehmen bestimmt sind. Die Hersteller dieser Produkte unterliegen nicht direkt den Betriebs- oder Rücknahmepflichten, müssen sich aber bis zum 1. Januar 2025 einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) anschließen. Darüber hinaus müssen bis zum 1. Januar 2032 bestimmte Nachhaltigkeitsstandards erfüllt werden. Die genauen Standards werden noch von der Kommission festgelegt, umfassen aber folgende Punkte:
- Wiederverwendbarkeit,
- Wiederbefüllbarkeit oder
- Recycling- oder Kompostierfähigkeit
PROs
PROs (Producer Responsibility Organisation) müssen als gemeinnützige Organisationen betrieben werden und benötigen eine Genehmigung der Kommission. Diese Genehmigung kann von mehreren PROs beantragt werden, aber nur eine PRO wird ab dem 1. Januar 2025 registriert. Diese „erste PRO“ wird die Abfallbewirtschaftung von 2029 bis zum Ablauf ihres Stewardship-Plans durchführen. Danach können weitere PROs die Registrierung beantragen und ihre Stewardship-Pläne einreichen. In diesem Fall müssen sich die PROs untereinander abstimmen, um Redundanzen zu vermeiden. Außerdem müssen die PROs ihre abgestimmten Stewardship-Pläne und Jahresberichte einreichen.
Bis zum 1. Januar 2025 muss die Kommission einen Multi-Stakeholder-Beirat einrichten, der die Aktivitäten der PROs überwacht und bei der Umsetzung und Verwaltung der Rechtsvorschriften sowie bei der Entwicklung von Zielvorgaben für Recycling, Kompostierung und Wiederverwendung und der Festlegung von Fristen für die Erreichung dieser Ziele behilflich ist.
Die Ziele müssen in Absprache mit der/den PRO(s) und dem Beirat festgelegt und alle fünf Jahre überprüft werden. Darüber hinaus muss die Kommission bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre eine Bedarfsanalyse durchführen. Eine vorläufige Bewertung soll jedoch bereits bis Dezember 2025 erfolgen.
Minnesota ist Teil des Regulatory Tracking Service der Landbell Group. Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie hier.