6. Mai 2025

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Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Kreislaufwirtschaft?

Am 10. April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag  vorgestellt und damit die politischen Leitlinien für die 21. Legislaturperiode festgelegt. Die Vereinbarung, die am 5. Mai unterzeichnet werden soll, bekennt sich klar zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft als zentrale Säule der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie soll durch ein konkretes Eckpunktepapier mit kurzfristigen Maßnahmen ergänzt werden.

Ziel ist es, Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, insbesondere durch die Reform von Artikel 21 des Verpackungsgesetzes und eine praxisgerechte Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung. Ein zentraler Punkt ist auch die geplante Integration des chemischen Recyclings in die bestehende Abfallhierarchie. Dieser Schritt eröffnet neue Möglichkeiten für das hochwertige Recycling komplexer Kunststoffabfälle, die mechanisch nur schwer verwertbar sind.

Projekte wie die Zusammenarbeit der Landbell Group mit SABIC und Mars zeigen bereits heute, welches Potenzial chemisches Recycling für eine echte Kreislaufwirtschaft bietet: In einem innovativen Pilotprojekt wurde Haushaltsverpackungsabfall mittels Pyrolyse in zertifiziertes, lebensmitteltaugliches Polypropylen (PP) umgewandelt und wieder für Lebensmittelverpackungen eingesetzt. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Neben dem Chemischen Recycling will die Koalition auch auf verbesserte Abfallsammlungsstrukturen für Batterien und Elektrogeräte sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich​ setzen. Gleichzeitig bleibt der Vertrag in vielen Teilen vage, viele Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, konkrete Zeitpläne und Investitionszusagen fehlen.