4. Dezember 2024

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Was das Ampel-Aus für das Abfallrecht bedeutet

Das Auseinanderbrechen der Bundesregierung am 6. November hat weitreichende Folgen und betrifft auch die von der Ampel auf den Weg gebrachten, aber noch nicht zu Ende geführten Initiativen wie die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (siehe Artikel ). Es ist ungewiss, ob diese noch vor der geplanten Neuwahl am 23. Februar 2025 abgeschlossen werden können.

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des ElektroG hatte die Bundesregierung bereits am 9. Oktober beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, die Sammlung von Elektroaltgeräten zu verbessern und gleichzeitig die Gefahr zu verringern, dass darin enthaltene Lithiumbatterien in Brand geraten. Dafür sollen unter anderem die Vorgaben für die Einsortierung von Elektroaltgeräten konkretisiert und die Verbraucherinformation gestärkt und bundesweit vereinheitlicht werden (siehe entsprechenden Artikel aus der November-Ausgabe von COMPASS). Ohne die Stimmen der FDP fehlt SPD und Bündnis 90/Die Grünen allerdings die Mehrheit im Bundestag. Für die Verabschiedung von Gesetzen sind sie daher auf die Zustimmung der CDU/CSU angewiesen. Diese hat jedoch mehrfach betont, erst nach der geplanten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember über eine mögliche Unterstützung bestimmter, als besonders wichtig erachteter Initiativen zu diskutieren. Es ist nicht zu erwarten, dass das ElektroG dazu gehören wird. Entsprechende Änderungen werden daher voraussichtlich von der nächsten Regierung erneut auf den Weg gebracht werden müssen, was nicht vor Sommer 2025 der Fall sein dürfte.

Der Entwurf der NKWS, der sich derzeit in der sogenannten Ressortabstimmung befindet, datiert vom 8. November, also zwei Tage nach dem Auseinanderbrechen der Ampel. Die Strategie verfolgt unter anderem das Ziel, den Primärrohstoffverbrauch bis 2045 auf acht Tonnen pro Kopf zu senken. Da es sich bei der NKWS nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine rechtlich unverbindliche Strategie der (amtierenden) Bundesregierung handelt, ist für ihre Verabschiedung keine Zustimmung des Bundestages erforderlich. Sie könnte daher vom Bundeskabinett beschlossen werden, was für den 4. Dezember geplant ist. Ob es dazu kommt, ist allerdings ungewiss. Und selbst wenn: Ob und inwieweit sich die nächste Bundesregierung die Strategie zu eigen macht und welche der darin genannten Maßnahmen sie tatsächlich umsetzen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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