5. November 2024
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Bundesregierung will Sammlung von Elektroaltgeräten verbessern
Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, die Sammlung von Elektroaltgeräten zu verbessern und gleichzeitig die Gefahr zu verringern, dass darin enthaltene Lithiumbatterien in Brand geraten.
Letzteres soll durch eine Konkretisierung der Vorgaben für die Einsortierung von Elektroaltgeräten erreicht werden. Derzeit werden rund 80% der getrennt gesammelten Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten bei den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben. Mit den Änderungen sollen die Entnahme von Lithium-Batterien erleichtert, Beschädigungen verhindert und die Erfassungsqualität insgesamt erhöht werden. Zudem sollen die rücknahmepflichtigen Vertreiber die privaten Haushalte über die Brandgefahr informieren.
Um die Sammlung von Elektroaltgeräten zu verbessern, will die Bundesregierung die Verbraucherinformation stärken und bundesweit vereinheitlichen. So soll direkt am Verkaufsort über die Pflicht zur getrennten Sammlung informiert werden. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmestellen künftig mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet werden.
Der Gesetzentwurf konkretisiert zudem den für die Rücknahmepflicht von Online-Händlern maßgeblichen Begriff der „Lager- und Versandfläche“. Darunter fallen demnach „alle im In- oder Ausland gelegenen Flächen, die genutzt werden, um beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln den Verkaufsprozess durch Lagerung, Kommissionierung oder Verpacken der Elektro- und Elektronikgeräte für den Endnutzer zu ermöglichen oder zu unterstützen“. Diese Konkretisierung könnte dazu führen, dass künftig mehr Online-Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet werden.
Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, müssen aber noch vom Bundestag verabschiedet werden.