5. Februar 2026
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BMUKN fordert Verbot von Einweg-E-Zigaretten – neue ElektroG-Regeln stärken Rückgabe und Brandschutz
Das Bundesumweltministerium hat sich erneut für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen und verweist dabei neben Gesundheits-und Jugendschutz auf erhebliche Umweltbelastungen, Probleme bei der Entsorgung sowie wachsende Brandrisiken. Vor diesem Hintergrund rückt auch die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in den Fokus, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und die Rückgabe von Elektroaltgeräten vereinfachen soll.
Künftig muss der Handel einheitlicher und transparenter über Rückgabemöglichkeiten informieren. Dafür wird ein bundeseinheitliches Sammelstellenlogo eingeführt, das gut sichtbar in den Geschäften angebracht werden muss. Ergänzend sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bereits am Regal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf die getrennte Entsorgung von Elektrogeräten hingewiesen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Verringerung von Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien. Auf Wertstoffhöfen sollen Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal in Sammelbehälter einsortiert werden, damit Batterien – soweit möglich – entfernt und getrennt entsorgt werden.
Für Einweg-E-Zigaretten wird zudem die Rücknahmepflicht ausgeweitet. Nach einer Übergangsfrist können Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. Juli 2026 ausgediente Einweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen, darunter Kioske, Tankstellen und Vape-Shops, zurückgeben. Die Rückgabe ist nicht an den Kauf eines neuen Geräts gebunden. Händler sind verpflichtet, ausdrücklich über diese Rückgabemöglichkeit zu informieren.
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