17. Juni 2026

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Sachverständige fordern im Bundestag Nachbesserungen

Bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 6. Mai 2026 haben alle geladenen Sachverständigen Nachbesserungsbedarf am Regierungsentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) angemeldet. Das Gesetz bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Kritisiert wurden vor allem das Fehlen wirksamer Anreizstrukturen. Die seit 2019 vorgesehene Ökomodulierung entfalte keine Lenkungswirkung, Investitionsanreize für recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten fehlten weitgehend. Kommunen bemängelten die ungelöste Schieflage beim Mitbenutzungsentgelt für gemeinsame Sammelstrukturen. Die Regelung zu industriellen Verpackungen wurde als unnötig komplex kritisiert. Umweltverbände forderten einen stärkeren Ausbau von Mehrwegsystemen und eine verbindlich koordinierte Förderung, da die vorgesehenen Maßnahmen keine nennenswerte Wirkung entfalten würden.

Positiv bewertet wurde hingegen die geplante Anrechenbarkeit chemischer Recyclingverfahren ab 2028, allerdings mit der Forderung nach einem verbindlichen Ausbaupfad über die vorgesehenen fünf Prozent hinaus. Mit dem laufenden parlamentarischen Verfahren sind weitere Anpassungen zu erwarten.

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