10. November 2025

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EUDR: Kommission schlägt schrittweise Umsetzung vor

Nach langer Spekulation hat die Europäische Kommission am 21. Oktober 2025 klargestellt, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2025 grundsätzlich bestehen bleibt. Eine erneute Verschiebung, wie noch im September diskutiert, ist damit vom Tisch. Stattdessen schlägt die Kommission gezielte Erleichterungen für kleine Unternehmen und eine Übergangsphase für größere Marktakteure vor.

Für große und mittlere Unternehmen soll es eine sechsmonatige Übergangsfrist geben: Bis Juni 2026 sollen keine Marktmaßnahmen oder Sanktionen greifen, auch wenn die Sorgfaltspflichten formal bestehen bleiben. Kleine und Kleinstunternehmen, insbesondere Primärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko, erhalten sogar ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung – ihr Anwendungsbeginn soll auf den 30. Dezember 2026 verschoben werden.

Der Vorschlag sieht auch Erleichterungen für weiterverarbeitende Händler innerhalb der EU vor. Künftig müssen sie keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben, sofern dies bereits durch den Erstinverkehrbringer erfolgt ist (sog. „First-Touch-Prinzip“). Für Kleinstunternehmen wird das Meldeverfahren im TRACES-System stark vereinfacht.

Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und Rat formell beschlossen werden. Solange dies nicht erfolgt ist, bleibt der 30. Dezember 2025 das rechtlich bindende Datum. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Vorbereitungen fortzusetzen, insbesondere mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit, Datenbeschaffung und die elektronische Einreichung der Sorgfaltserklärungen.

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